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Unter amtlichen Bekanntmachungen sind öffentliche Mitteilungen von Justiz- und Regierungsbehörden zu verstehen, die keinen legislativen Charakter haben, keine anderweitigen verbindlichen Vorschriften enthalten und die in elektronischer Form in Staatsanzeigern und/oder Amtsblättern veröffentlicht werden.
Viele EU-Länder stellen ihre amtlichen Bekanntmachungen ins Internet. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Durchführung unterscheiden sich jedoch von Land zu Land. Um die Zugänglichkeit zu diesen Bekanntmachungen zu verbessern, liefert dieser Abschnitt Informationen darüber, wie die einzelnen EU-Länder ihre amtlichen Bekanntmachungen im Internet veröffentlichen.
Die Inhalte der nationalen Seiten spiegeln die Situation im jeweiligen EU-Land wider.
Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.
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