Was sind forensische Untersuchungen?
Forensische Sachverständige (auch Forensiker oder kriminaltechnische Sachverständige genannt), werden tätig, wenn es darum geht, Gegenstände oder Situationen zu untersuchen, und für diese Untersuchungen Sachkenntnisse in einem ganz bestimmten Fachbereich erforderlich sind. Ihre Aufgaben und die konkrete Berufsbezeichnung können von Land zu Land variieren.
Zu ihren häufigsten Aufgabenbereichen gehören:
- Untersuchung von Fingerabdrücken
- DNA-Untersuchungen
- Untersuchung von Dokumenten
- Analysen von Handschriften
- digitale Forensik
- forensische Medizin
- forensische Psychiatrie
- Ballistik
- forensische Toxikologie
- Bodenanalysen
- Analysen von Farben & Glas
- Untersuchung von Verkehrsunfällen
Forensische Sachverständige sind nicht dafür zuständig, Rechtsvorschriften auszulegen oder deren Anwendung zu prüfen. In den meisten EU-Mitgliedstaaten sind sie entweder in staatlichen forensischen Einrichtungen angestellt oder arbeiten im Privatsektor.
Aufgaben & Pflichten
Die Aufgaben und Pflichten von forensischen Sachverständigen sind in nationalen Rechtsvorschriften festgelegt, ebenso wie ihr Recht, forensische Untersuchungen durchzuführen. In den meisten Ländern gibt es Bestimmungen (Ausbildung, Fortbildung und/oder Zertifizierung) für die Anerkennung als forensischer Sachverständiger und für die Durchführung von forensischen Untersuchungen in einem bestimmten Bereich.
Die Ergebnisse einer forensischen Untersuchung werden in einem forensischen Bericht (ein sogenanntes Sachverständigengutachten) dargelegt. Darin erläutert der forensische Sachverständige die Ergebnisse der wissenschaftlichen oder physischen Untersuchung eines Gegenstands oder einer Situation, um fundierte Antworten auf die Fragen der für die Ermittlungen zuständigen Person (Ermittler oder Staatsanwaltschaft) oder des Gerichts zu liefern.
Forensische Untersuchungen werden im Zusammenhang mit straf-, verwaltungs- oder zivilrechtlichen Verfahren im Rahmen des Vorverfahrens (normalerweise auf Antrag des Ermittlers oder der Staatsanwaltschaft) oder im Laufe der Gerichtsverhandlung (auf Antrag des Gerichts) durchgeführt.
Suche nach einem forensischen Sachverständigen
- Österreich
- Tschechische Republik: Es gibt keine Datenbank für forensische Sachverständige, da die Sachverständigen im Regelfall bei der Polizei arbeiten.
- Griechenland: Es gibt kein amtliches nationales Register der forensischen Sachverständigen. Einmal im Jahr ergeht jedoch ein Urteil des Gerichts erster Instanz mit einer Liste aller Sachverständigen. Diese Liste enthält personenbezogene Daten und kann daher weder veröffentlicht noch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Sie darf nur vom Gericht für die Zwecke der bei ihm jeweils anhängigen Verfahren verwendet werden.
- Frankreich: Es gibt kein nationales Register der forensischen Sachverständigen. Der Kassationsgerichtshof (Cour de Cassation) veröffentlicht eine Liste der Sachverständigen (in der alle Gerichtssachverständigen aufgeführt werden, nicht nur forensische Sachverständige), die vor den einzelnen Berufungsgerichten zugelassen sind.
- Niederlande
- Rumänien: Rumänien verfügt derzeit nicht über ein elektronisches Register der forensischen Sachverständigen. Das Justizministerium arbeitet jedoch an einem Projekt zur Erstellung eines Registers. In der Zwischenzeit hat das Justizministerium eine Liste (pdf-Datei) online veröffentlicht.
- Slowenien: Es gibt ein Register aller Gerichtssachverständigen, in dem auch die nationalen forensischen Sachverständigen erfasst sind.
- Lettland, Estland und Litauen verfügen über ein gemeinsames Register für forensische Sachverständige, das kostenfrei über folgende Websites (in Englisch) abrufbar ist:
- die lettische Plattform
- die estnische Plattform
- die litauische Plattform
- Für weiterführende Informationen klicken Sie bitte hier (497 Kb) .
Informationen zu den anderen EU-Mitgliedstaaten folgen in Kürze.
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