Rechtsinstrumente
Ihre Grundrechte werden in der EU geschützt auf:
- nationaler Ebene – durch die Verfassung des jeweiligen EU-Mitgliedstaats
- EU-Ebene – durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Die Grundrechtecharta
- vereint alle – persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen – Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger innerhalb der EU in einem einzigen Text
- kodifiziert diese Rechte als europäische Grundrechte
- enthält neuere Rechte wie das Recht auf Datenschutz und gute Verwaltung.
Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Grundrechte-App.
Siehe auch die Strategie der Kommission zur Umsetzung der Grundrechtecharta.
Die Charta verleiht den EU-Organen (der Europäischen Kommission) keine allgemeine Befugnis, in Grundrechtsfragen in den EU-Mitgliedstaaten zu intervenieren.
Die Kommission kann nur dann tätig werden, wenn es um EU-Recht geht, beispielsweise wenn durch eine nationale Vorschrift das EU-Recht in einer Weise angewendet wird, die mit der Charta unvereinbar ist.
Einrichtungen
Die folgenden Einrichtungen können Ihnen möglicherweise helfen, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Grundrechte verletzt worden sind:
1. Gerichtshof der Europäischen Union
Sie können (entweder als Einzelperson oder als Organisation) Klage vor dem Gerichtshof erheben, wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Grundrechte durch einen Rechtsakt der EU verletzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gerichtshof einen entsprechenden Rechtsakt für nichtig erklären.
Sie können beim Gerichtshof nicht direkt gegen eine andere Einzelperson, Organisation oder gegen eine Regierung klagen.
2. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Europarat)
Wenn Sie der Auffassung sind, dass ein EU-Land ein Grundrecht verletzt hat, das durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt ist, können Sie den Fall vor dieses Gericht bringen.
Prüfen Sie, ob Ihre Beschwerde zulässig ist
Die Auslegung dieser Konvention, die keine Konvention der EU ist, aber für alle EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen gilt, obliegt dem Menschenrechtsgerichtshof.
3. Agentur für Grundrechte
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte bietet den EU-Institutionen und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten Unterstützung und Fachwissen bei der Durchführung von EU-Recht im Bereich der Grundrechte.
Die Agentur erhebt und veröffentlicht Daten darüber, wie die EU-Mitgliedstaaten diese Rechte im Geltungsbereich des EU-Rechts einhalten.
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