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Weitere Informationen zum dänischen Rechtssystem finden Sie auf den Websites des dänischen Justizministeriums und des dänischen Parlaments.
Rechtsquellen
Die Rechtsquellen Dänemarks umfassen im Wesentlichen die Rechtsetzung, vorbereitende legislative Maßnahmen und die Rechtsprechung.
Die Rechtsetzung gilt als wichtigste Rechtsquelle und wird im dänischen Gesetzblatt (lovtidende) veröffentlicht. Seit 2008 ist das Gesetzblatt nur noch in elektronischer Form verfügbar. Die Rechtsetzung lässt sich grob unterteilen in Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Das dänische Parlament verabschiedet die Gesetze, während Verordnungen von der Regierung und Verwaltungsvorschriften von den Behörden erlassen werden.
Das Parlament ist das einzige Organ, das befugt ist, neue Gesetze zu verabschieden oder bestehende Rechtsvorschriften zu ändern. Nach ihrer Annahme können Rechtsvorschriften nur vom Parlament außer Kraft gesetzt oder geändert werden.
Auch Gerichtsurteile spielen eine wichtige Rolle bei der Anwendung des Rechts. Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs sind meist von größerer Tragweite als Urteile der unteren Instanzen.
Vorbereitende legislative Maßnahmen, die während des Gesetzgebungsverfahrens durchgeführt werden, sind für die Rechtsanwendung ebenfalls von Bedeutung.
Rechtsdatenbanken
Über das Rechtsportal (Retsinformation) können sich Bürger über das geltende dänische Recht informieren und Einblick nehmen in:
- Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Verträge und konsolidierte Fassungen von Rechtsvorschriften
- parlamentarische Unterlagen
- Verwaltungsbeschlüsse
- Beschlüsse des Bürgerbeauftragten.
Das Rechtsportal enthält alle Rechtsakte, die seit dem 1. Januar 1985 in Kraft sind, sowie alle nach diesem Datum eingeführten Rechtsvorschriften.
Die Einsichtnahme in die Datenbank ist kostenlos.
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