Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Griechisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.
Swipe to change

Recht der Mitgliedstaaten

Griechenland

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Rechtsordnung in Griechenland.

Inhalt bereitgestellt von
Griechenland
Es gibt keine amtliche Übersetzung der Sprachfassung, die Sie ansehen.
Zur maschinellen Übersetzung dieses Inhalts. Sie dient lediglich zur Orientierung. Der Urheber dieser Seite übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Qualität dieses maschinell übersetzten Texts.

Rechtsquellen

  • Gesetzesrecht
  • Gewohnheitsrecht
  • Allgemein anerkannte Regeln des Völkerrechts
  • Recht der Europäischen Union
  • Internationale Übereinkünfte
  • Rechtsprechung

Typologie der Rechtsakte - Beschreibung

  • Verfassung
  • Gesetze (Τυπικός νόμος)
  • Sonstige Rechtsakte (Πράξεις νομοθετικού περιεχομένου)
  • Präsidialverordnungen (Προεδρικό διάταγμα)
  • Verwaltungsrechtliche Maßnahmen (Διοικητικές πράξεις)
  • Gründungsverträge der EU
  • EU-Verordnungen
  • EU-Richtlinien
  • Internationale Übereinkünfte

Normenhierarchie

Die Verfassung hat Vorrang vor allen nationalen Rechtsinstrumenten, in der Rangfolge gefolgt von Gesetzen, Präsidialverordnungen und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen. Die Verträge zur Gründung der Europäischen Union haben den gleichen Rang wie die Verfassung, während die übrigen internationalen Rechtsinstrumente Vorrang vor den nationalen Rechtsakten haben (mit Ausnahme der Verfassung).

Institutioneller Rahmen

Organe der Legislative

Wird es erforderlich, bestehende Rechtsvorschriften zu ändern oder zu ergänzen, neue Rechtsvorschriften zu erlassen oder internationale Rechtsvorschriften in das griechische Recht zu übernehmen,

beauftragt der zuständige Minister einen speziellen Gesetzgebungsausschuss mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs.

Gesetzgebungsverfahren

Der von dem speziellen Gesetzgebungsausschuss ausgearbeitete Gesetzentwurf geht an den Zentralen Gesetzgebungsausschuss beim Generalsekretariat des Kabinetts. Dieser Ausschuss stellt sicher, dass das Gesetz ordnungsgemäß abgefasst wurde. Er kann Anmerkungen zur Verfassungsmäßigkeit und zur Einhaltung des internationalen Rechts machen.

Der Gesetzentwurf wird dann zusammen mit einer Begründung, in der die Gründe und der Zweck der vorgeschlagenen Bestimmungen erläutert werden, im Parlament eingebracht. Ist der Gesetzentwurf mit Ausgaben zu Lasten des Staatshaushalts verbunden, werden vom Obersten Rechnungshof (Γενικό Λογιστήριο του Κράτους) ein spezieller und ein vergleichender Bericht zu den Ausgaben erstellt. Dem Gesetzentwurf muss auch ein Bericht beigefügt werden, der alle Maßnahmen bewertet, die möglicherweise als Folge des Gesetzes ergriffen werden müssen, sowie ein Bericht über die öffentliche Konsultation, die der Vorlage des Gesetzentwurfs vorausging. Dies gilt nicht für Sonderfälle.

Dann überweist der Parlamentspräsident den Gesetzentwurf entweder zur Aussprache an das Plenum, die ständigen Ausschüsse oder die Fraktionen des Parlaments. Anordnungen für die Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Gesetze werden vom Präsidenten der Republik auf Vorschlag der zuständigen Minister erteilt. Besondere gesetzliche Bestimmungen ermächtigen die Verwaltungsbehörden, Maßnahmen zu ergreifen, um besondere Angelegenheiten oder Fragen lokalen Interesses oder technischen oder geringfügigen Charakters zu regeln.

Nach Artikel 28 der Verfassung sind internationale Übereinkünfte ab ihrer Ratifizierung durch einen Parlamentsbeschluss Bestandteil des griechischen Rechts und gehen jeder entgegenstehenden Rechtsvorschrift vor, sofern sie jüngeren Datums ist; ausgenommen sind die Bestimmungen der Verfassung.

EU-Verordnungen gelten allgemein in der gesamten Union; sie sind verbindlich und in jedem Mitgliedstaat unmittelbar anwendbar.

Die Umsetzung der EU-Richtlinien erfolgt über Gesetze, Präsidialverordnungen oder Ministerialbeschlüsse.

Gesetze werden innerhalb eines Monats nach ihrer Verabschiedung durch die zuständigen Minister unterzeichnet und dann durch den Präsidenten der Republik ausgefertigt und verkündet.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist in dem betreffenden Gesetz festgelegt. Andernfalls tritt ein Gesetz gemäß Artikel 102 des Einleitungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch zehn Tage nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger (Εφημερίδα της Κυβερνήσεως) in Kraft.

Ein Gesetz zur Ratifizierung eines Übereinkommens tritt grundsätzlich mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Staatsanzeiger in Kraft; das Übereinkommen selbst erlangt seine Rechtskraft an dem im Übereinkommen festgelegten Datum.

Auf der Website des griechischen Parlaments sind alle Gesetze verzeichnet, die seit dem 22. Oktober 1993 erlassen wurden. Auf der Website der Nationaldruckerei (Εθνικό Τυπογραφείο) können Sie mit Hilfe der „Suchfunktion“ („Αναζητήσεις“) Listen für jedes Jahr seit 1890 aufrufen mit Angaben zu den erlassenen Gesetzen und Verordnungen, deren Gegenstand und ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger.

Gesetzesänderungen gehen von dem Minister aus, in dessen Zuständigkeitsbereich der Regelungsgegenstand fällt.

Ein Gesetz ist so lange gültig, bis es durch ein neues Gesetz aufgehoben wird.

Rechtsdatenbanken

  1. Die Nationaldruckerei unterhält und pflegt eineumfassende Rechtsdatenbank.

Die Abfrage ist kostenlos (Artikel 7 des Gesetzes Nr. 3861/2010, veröffentlicht im Staatsanzeiger FEK A/112/13710).

  1. Intracom und HOL unterhalten und pflegen eine umfassende Rechtsdatenbank.

Die Abfrage ist kostenlos.

  1. Website des Staatsrats

Der Zugang ist kostenlos.

Links zum Thema

Das griechische Parlament

Die Nationaldruckerei

Letzte Aktualisierung: 04/07/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.