Rechtsordnung
1. Rechtsinstrumente/Rechtsquellen
1.1 Nationale Quellen
Die Verfassung Irlands (in irischer Sprache „Bunreacht na hÉireann“), die am 29. Dezember 1937 in Kraft trat, ist das Grundgesetz des irischen Staates. Sie begründet die Institutionen und den Staatsapparat und sieht die Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative vor. Darüber hinaus garantiert sie die Grundrechte, die einer strengen Auslegung und Fortentwicklung durch die Gerichte unterliegen.
Das Primärrecht besteht aus Rechtsakten, die vom irischen Parlament (Oireachtas) verabschiedet werden. Das Parlament besteht aus dem Präsidenten/der Präsidentin von Irland, dem Oberhaus (Seanad Éireann) und dem Unterhaus (Dáil Éireann). Das Primärrecht ist unterteilt in: Rechtsakte zur Änderung der Verfassung, die vom Volk in einem Referendum angenommen werden müssen, um Rechtswirkung zu entfalten; Gesetze von allgemeinem öffentlichen Interesse, die für jeden gelten, und Einzelgesetze, die auf das Verhalten einer bestimmten Person oder einer Gruppe von Personen gerichtet sind.
Das Sekundärrecht ist Ausdruck einer Übertragung von Gesetzgebungsbefugnissen durch den Oireachtas an einen Minister oder an eine bestimmte Behörde. Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsvorschriften muss ausdrücklich durch das Primärrecht übertragen werden. Ihre Ausübung unterliegt strengen Bedingungen: Die Grundsätze und politischen Maßnahmen, die Gegenstand eines delegierten Rechtsakts werden sollen, müssen klar und eindeutig in der Ermächtigungsgrundlage bestimmt sein und von dem Organ, das einen solchen Rechtsakt erlässt, strikt eingehalten werden. Rechtsakte mit Verordnungscharakter (statutory instruments) sind die gängigsten Sekundärrechtsakte, die auch in Form von Ministerialverordnungen und -erlassen, Gemeindeverordnungen oder Satzungen erlassen werden können.
Gemäß Artikel 50 der Verfassung bleiben verfassungskonforme Gesetze aus der Zeit vor 1922, die sich auf Irland beziehen (z. B. Rechtsakte des Parlaments des Vereinigten Königreichs), und verfassungskonforme Maßnahmen, die vom Irischen Freistaat (1922-1937) angenommen wurden, in Kraft. Viele der Gesetze, die vor 1922 erlassen wurden und für den Staat Irland nicht mehr relevant waren, wurden in den Jahren 2005 bis 2012 durch die Gesetze zur Überprüfung von kodifiziertem Recht (Statute Law Revision Acts) aufgehoben.
Das irische Rechtssystem gehört zum Rechtskreis des Common Law, d. h. das Richterrecht stellt eine wichtige Rechtsquelle dar. Nach dem Grundsatz der bindenden Kraft von Präjudizien (stare decisis) ist das Gericht an Entscheidungen in früheren Fällen – insbesondere von übergeordneten Gerichten – gebunden. Dies ist jedoch keine verbindliche, unumstößliche Norm, sondern eine gewohnheitsrechtliche Praxis. Das Richterrecht umfasst allgemeine Regeln und Leitsätze, Auslegungsvorschriften und Rechtsgrundsätze. Der Grundsatz der „stare decisis“ unterscheidet zwischen „ratio decidendi“, dem verbindlichen Teil einer Entscheidung, der befolgt werden muss, und „obiter dictum“, der vom Richter nebenbei geäußerten Rechtsansicht, die für die Entscheidung nicht wesentlich war, sondern nur geäußert wurde, weil sich die Gelegenheit dazu bot. Das „obiter dictum“ ist für künftige Entscheidungen nicht bindend, kann aber als Orientierung dienen.
1.2 Recht der Europäischen Union
Da Irland Mitglied in der Europäischen Union (EU) ist, bildet das EU-Recht einen wichtigen Teil seiner innerstaatlichen Rechtsordnung. Die aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen führen dazu, dass die Verfassung und andere nationale Gesetze dem EU-Recht untergeordnet werden, wenn die Europäische Union für den betreffenden Regelungsgegenstand zuständig ist. Für den Beitritt Irlands zur EU war eine Verfassungsänderung nötig, um eine Kollision zwischen der Verfassung und EU-Recht zu vermeiden.
1.3 Internationale Rechtsquellen
Irland hat zahlreiche internationale Abkommen und Verträge unterzeichnet und ist Mitglied vieler internationaler Organisationen. Laut Verfassung erkennt Irland die allgemein gültigen Grundsätze des Völkerrechts zur Regelung der Beziehungen zwischen Staaten an.
Irland ist ein dualistischer Staat, weshalb internationale Abkommen – anders als in zwischenstaatlichen Beziehungen – innerstaatlich nur dann Rechtswirkung entfalten, wenn sie der Oireachtas in nationales Recht umgesetzt hat.
1953 hat Irland die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet. Seitdem können sich die irischen Bürgerinnen und Bürger unter Hinweis auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen Irlands vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf die Konvention berufen. Seit die EMRK mit dem diesbezüglichen Gesetz aus dem Jahr 2003 in irisches Recht umgesetzt wurde, gelten ihre Bestimmungen unmittelbar in Irland.
2. Weitere Rechtsquellen
In Ermangelung förmlicher Rechtsvorschriften kann sich der Rechtsbeistand im Verfahren ebenso wie das Gericht in der Urteilsbegründung auf die einschlägige wissenschaftliche Literatur stützen. Wenngleich das Naturrecht in der letzten Zeit an Bedeutung verloren hat und die herrschende Lehre uneins ist, ob es überhaupt zur Anwendung gelangen sollte, haben sich die Gerichte bei der Auslegung der Verfassung und der Aufzählung verfassungsmäßiger Rechte, die in der Verfassung nicht explizit genannt sind, durchaus auf das Naturrecht berufen.
3. Hierarchie der Rechtsquellen
Die Verfassung steht an oberster Stelle des irischen Rechtssystems. Die Gesetzgebung sowie das Regierungs- und Verwaltungshandeln können auf Verfassungskonformität überprüft werden.
Die Verfassung steht jedoch Gesetzen oder Maßnahmen nicht entgegen, die aufgrund der EU-Mitgliedschaft erforderlich sind (Artikel 29 Absatz 4 der Verfassung). Dementsprechend hat EU-Recht Vorrang vor allen nationalen Gesetzen, einschließlich der Verfassung. Da laut EU-Recht die Verfahren zu seiner Durchführung und Umsetzung durch nationale Verfahrensvorschriften festgelegt werden, müssen die nationalen Umsetzungs- und Durchführungsvorschriften den Verfahrensvorschriften der Verfassung folgen.
Durch das Gesetz zur Europäischen Menschenrechtskonvention aus dem Jahr 2003 haben natürliche Personen das Recht, sich vor den irischen Gerichten auf die Bestimmungen der EMRK zu berufen. Die EMRK wurde in die irische Rechtsordnung aufgenommen und steht im Rang unterhalb der Verfassung. Die irische Verfassung hat in Irland somit weiterhin Vorrang vor der EMRK. Dem EMRK-Gesetz zufolge müssen die Gerichte nationale Vorschriften soweit möglich in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der EMRK auslegen und anwenden. Wenn innerstaatliches Recht nicht mit der EMRK übereinstimmt, erfolgt eine Unvereinbarkeitserklärung.
Nach Auffassung der Gerichte sind die Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts gemäß Artikel 29 Absatz 3 der Verfassung Bestandteil des innerstaatlichen Rechts, allerdings nur, soweit sie nicht mit der Verfassung, den Gesetzen oder dem Common Law kollidieren. Internationale Abkommen können nur dann ratifiziert werden, wenn sie mit der Verfassung übereinstimmen; andernfalls ist ein Referendum erforderlich.
Gesetze können durch spätere Gesetze ersetzt oder geändert werden. Sekundärrecht wie auch die Befugnis zum Erlass sekundärrechtlicher Vorschriften kann durch Primärrecht aufgehoben werden. Umgekehrt kann Primärrecht nicht durch Sekundärrecht außer Kraft gesetzt werden. Die Gerichte können nach 1937 erlassene Rechtsvorschriften unter Verweis auf die Verfassung für nichtig erklären, während nach 1937 erlassene Rechtsvorschriften mit der Begründung für ungültig erklärt werden können, dass sie nicht mit der Verfassung vereinbar sind. Es gilt die Vermutung, dass Rechtsvorschriften, die nach 1937 erlassen wurden, verfassungskonform sind.
Gerichtsentscheidungen können durch gesetzliche oder verfassungsrechtliche Verfügungen sowie durch spätere Gerichtsentscheidungen von gleicher oder höherer Instanz ersetzt werden.
4. Inkrafttreten supranationaler Rechtsinstrumente
In ihrer ursprünglichen Fassung war die Verfassung nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Sie sah beispielsweise vor, dass der Oireachtas der einzige Gesetzgeber im Staat Irland ist. Aus diesem Grund wurde die Verfassung um eine Bestimmung ergänzt, nach der sie kein Gesetz, keine Rechtsvorschrift oder Maßnahme außer Kraft setzen wird, die aufgrund der EU-Mitgliedschaft zwingend erforderlich ist. Sollten sich jedoch Umfang und Ziele ändern, beispielsweise durch einen neuen Vertrag, ist dafür ein Volksentscheid mittels Referendum erforderlich. Bei Zustimmung wird eine Bestimmung eingefügt, wonach der Staat einen solchen Vertrag ratifizieren kann.
Muss EU-Recht in irisches Recht umgesetzt werden, geschieht dies entweder durch Primärrecht oder häufiger noch durch Rechtsakte mit Verordnungscharakter (der Regierung oder eines Ministers).
Laut Verfassung werden internationale Abkommen auf Beschluss des Oireachtas Teil des innerstaatlichen Rechts. Dies geschieht meist per Gesetz. Ein Beispiel dafür ist das Gesetz über die Europäische Menschenrechtskonvention aus dem Jahr 2003, durch das die Konvention Eingang in das irische Recht gefunden hat mit dem Ergebnis, dass sich Einzelpersonen vor nationalen Gerichten auf die Konvention berufen können.
5. Gesetzgebende Gewalt
Die Verfassung sieht vor, dass der Oireachtas, bestehend aus dem Dáil (Unterhaus), dem Seanad (Oberhaus) und dem Präsidenten/der Präsidentin, die einzige und ausschließliche gesetzgebende Gewalt des Staates darstellt vorbehaltlich der in der Verfassung vorgesehenen Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Legislativvorschläge in Form einer Gesetzesvorlage müssen vom Präsidenten unterzeichnet werden, um Gesetzeskraft zu erlangen. Hat der Präsident Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesvorlage, kann er die Vorlage gemäß Artikel 26 der Verfassung nach Rücksprache mit dem Staatsrat zur Feststellung ihrer Verfassungsmäßigkeit an den Obersten Gerichtshof verweisen.
Wie oben erwähnt, kann der Oireachtas seine Gesetzgebungsbefugnis einem Minister oder einer anderen Behörde übertragen. Diese Befugnis ist im Ermächtigungsakt genau umschrieben. EU-Richtlinien werden in der Regel im Wege einer Ministerialverordnung (Statutory Instrument) umgesetzt. Gesetzgebungsbefugnisse können verschiedenen Organen erteilt werden, darunter Ministern, staatlichen und halbstaatlichen Stellen, Aufsichtsbehörden, Expertengremien und Kommunalbehörden.
Laut Verfassung ist die Regierung für die Außenbeziehungen zuständig und kann internationale Verträge und Abkommen zu unterzeichnen sowie internationalen Organisationen beitreten, sofern die verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Im Common Law sind die von Richtern gefällten Entscheidungen verbindlich.
6. Rechtsetzungsverfahren
6.1 Verfassung
Der erste Schritt zur Änderung der Verfassung besteht gemäß Artikel 46 darin, eine Gesetzesvorlage im Dáil einzubringen. Diese Gesetzesvorlage muss von beiden Häusern des Oireachtas verabschiedet und danach in einem Volksentscheid bestätigt oder abgelehnt werden. Nach Artikel 47 Absatz 1 gilt der Vorschlag als vom Volk angenommen, wenn sich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für das Gesetz ausspricht. Eine solche Gesetzesvorlage wird als Gesetz zur Änderung der Verfassung (Act to amend the Constitution) bezeichnet und darf keinen sonstigen Vorschlag enthalten. Wird die Gesetzesvorlage vom Volk gebilligt, muss der Präsident das Gesetz unterzeichnen und ordnungsgemäß als Gesetz verkünden.
Ein Vorschlag, der Gegenstand eines Volksentscheids, aber nicht auf eine Änderung der Verfassung gerichtet ist, gilt nach Artikel 47 Absatz 2 als abgelehnt, wenn sich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gegen das Gesetz ausspricht und diese Mehrheit mindestens einem Drittel der eingetragenen Wählerstimmen entspricht.
6.2 Gesetzgebungsverfahren
Der erste Schritt zum Erlass von Primärrecht besteht in der Regel darin, dass eine Gesetzesinitiative in einem der beiden Häuser des Oireachtas eingebracht wird. Jede Gesetzesinitiative, die vom Dáil ausgeht, muss dem Seanad zur Prüfung übermittelt werden. Der Seanad kann Änderungen vornehmen, die der Dáil berücksichtigen muss. Wird jedoch eine Gesetzesvorlage, die im Seanad eingebracht und angenommen wurde, anschließend vom Dáil geändert, gilt diese Vorlage als vom Dáil eingebracht und muss erneut zur Prüfung an den Seanad weitergeleitet werden.
Ein Gesetz kann erst dann verkündet werden, wenn es von beiden Häusern des Oireachtas verabschiedet und vom Präsidenten unterzeichnet worden ist. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens können sowohl im Dáil als auch im Seanad Änderungen vorgenommen werden. Die Verfassung stärkt allerdings die Vorrangstellung des vom Volk gewählten Dáil. Laut Artikel 23 steht es dem Dáil frei, innerhalb von 180 Tagen einen Beschluss zu fassen, dem zufolge die Gesetzesvorlage als von beiden Häusern verabschiedet gilt, wenn der Seanad die Vorlage abgelehnt oder entgegen den Wünschen des Dáil geändert hat. Der Seanad hat das Recht, eine Gesetzesvorlage um bis zu 90 Tage zu verzögern, kann ihre Verabschiedung jedoch nicht verhindern. Änderungen an einer Gesetzesvorlage bedürfen der Zustimmung des Dáil.
Die meisten Gesetzesvorlagen werden im Dáil Eireann von Ministern eingebracht.
Für den Haushalt relevante Gesetze (z. B. zur Erhebung, Abschaffung, Ermäßigung, Änderung oder Regelung von Steuern oder Gesetze, die mit einer Belastung der öffentlichen Hand einhergehen) können nur vom Dáil Éireann eingebracht und verabschiedet werden. Gesetzesvorlagen dieser Art werden dem Seanad als „Empfehlung“ übermittelt.
Der letzte Schritt im Gesetzgebungsverfahren ist die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Präsidenten. Der Präsident kann nach Rücksprache mit dem Staatsrat eine Gesetzesvorlage oder einen bestimmten Teil der Vorlage dem Obersten Gerichtshof zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit übermitteln. Dies wird als Befassung nach Artikel 26 (Article 26 Reference) bezeichnet. Entscheidet der Oberste Gerichtshof, dass das Gesetz verfassungskonform ist, kann es nicht mehr aus verfassungsrechtlichen Gründen vor Gericht angefochten werden und der Präsident ist verpflichtet, das Gesetz zu unterzeichnen. Stellt der Oberste Gerichtshof fest, dass die Gesetzesvorlage der Verfassung widerspricht, muss der Präsident die Unterzeichnung ablehnen.
6.3 Sekundärrecht
In einem Ermächtigungsgesetz ist generell vorgesehen, dass die auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsakte vom Oireachtas aufgehoben oder gebilligt werden können. Danach werden diese Rechtsakte entweder einem oder beiden Häusern des Oireachtas vorgelegt, der diese innerhalb einer bestimmten Frist aufheben kann. Das gesamte Sekundärrecht zur Umsetzung von EU-Maßnahmen unterliegt diesem Aufhebungsmechanismus. Nach ihrem Inkrafttreten müssen bestimmte Rechtsverordnungen (statutory instruments) in ausgewählten Bibliotheken hinterlegt und ihr Inkrafttreten im irischen Amtsblatt Iris Oifigiúil bekanntgemacht werden.
6.4 Völkerrecht
Die Regierung kann internationale Verträge oder Abkommen unterzeichnen oder internationalen Organisationen beitreten. Dies gilt jedoch nicht, wenn dadurch die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis des Oireachtas umgangen oder die Verfassung anderweitig verletzt wird. Die Gerichte stehen daher auf dem Standpunkt, dass die Regierung Verträgen zur Änderung des Anwendungsbereichs und der Ziele der Europäischen Union erst dann zustimmen kann, wenn sie vom Volk in einem Verfassungsreferendum gebilligt wurden.
7. Inkrafttreten nationaler Vorschriften
Verfassungsänderungen treten in Kraft, nachdem sie vom Volk gebilligt wurden und der Präsident die entsprechende Gesetzesvorlage unterzeichnet hat.
Eine Gesetzesvorlage wird am Tag der Unterzeichnung durch den Präsidenten Gesetz und tritt an diesem Tag in Kraft, es sei denn, dass im Gesetz selbst ein anderer Zeitpunkt des Inkrafttretens vorgesehen ist. In der Regel unterzeichnet der Präsident eine Gesetzesvorlage zwischen dem fünften und dem siebten Tag nach ihrer Vorlage. Wann ein Sekundärrechtsakt in Kraft tritt, kann im Rechtsakt selbst festgelegt sein, oder dieser Rechtsakt kann bestimmen, dass ein Minister eine sekundärrechtliche Anordnung (commencement order) zur Inkraftsetzung des Rechtsakts oder eines Teils desselben erlässt. Der Präsident ist verpflichtet, den Rechtsakt durch Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt Iris Oifigiúil zu verkünden und dadurch seine Gesetzeskraft festzustellen.
Sein Geltungsbeginn wird im Wege eines Sekundärrechtsakts festgelegt.
Gerichtsentscheidungen werden in der Regel am Tag der Urteilsverkündung wirksam.
8. Lösung von Kollisionen zwischen unterschiedlichen Rechtsquellen
Widersprüche zwischen unterschiedlichen Rechtsvorschriften oder Rechtsquellen werden durch die Gerichte festgestellt.
Mit Ausnahme der übergeordneten Stellung des EU-Rechts geht die Verfassung als Grundgesetz des Staates bei Normenkollisionen anderen Rechtsakten vor. Laut Artikel 34 der Verfassung können Bürger die verfassungsmäßige Rechtmäßigkeit von Gesetzen vor dem High Court anfechten. Gegen eine derartige Entscheidung können vor dem Obersten Gerichtshof (Supreme Court) Rechtsmittel eingelegt werden. Bürger können vor Gericht auch eine Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte oder ein nicht verfassungskonformes Verfahren durch den Staat geltend machen.
Bis zum Beweis des Gegenteils gelten Gesetze, die nach Annahme der Verfassung im Jahr 1937 verabschiedet wurden, als verfassungskonform.
Unter bestimmten Umständen können sich Bestimmungen der Verfassung, insbesondere in Bezug auf die Grundrechte, bis zu einem gewissen Grad widersprechen. Die Gerichte wenden unterschiedliche Lehren und Methoden an, um solche Fälle zu entscheiden: wörtliche oder grammatikalische Auslegung, historische Auslegung, teleologische oder systematische Auslegung, Lehre der Verhältnismäßigkeit, Hierarchie der Rechtsquellen sowie Theorie des Naturrechts und der natürlichen Rechte.
Es gab Fälle, in denen aufgrund einer unpopulären Entscheidung oder Auslegung bezüglich der Verfassung ein Referendum über eine Verfassungsänderung abgehalten wurde.
Sieht sich eine natürliche Person durch ein Gesetz in ihren Rechten verletzt, die ihr aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention zustehen, kann sie bei Gericht eine Unvereinbarkeitserklärung erwirken.
Das Recht der Europäischen Union geht der Verfassung insofern vor, als keine Rechtsakte und Maßnahmen für ungültig erklärt werden dürfen, die aufgrund der Mitgliedschaft in der EU zwingend erforderlich sind. Die Art und Weise allerdings, wie diese Rechtsakte oder Maßnahmen durchgeführt oder umgesetzt werden, muss verfassungskonform sein.
Abgesehen von Verfassungsfragen wird die Zulässigkeit sekundärrechtlicher Vorschriften auch anhand ihrer Übereinstimmung mit dem Basisrechtsakt beurteilt.
Weitere Informationen zum irischen Rechtssystem, zur Gesetzgebung und zur Verfassung finden Sie auf folgenden Seiten:
• https://www.gov.ie/en/organisation/department-of-the-taoiseach
• https://www.courts.ie/judgments
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