Rechtsquellen
Rechtsquellen sind die offiziellen Rechtsinstrumente, in denen Rechtsnormen vermittelt und festgelegt werden.
Ein Rechtsakt ist ein von der zuständigen staatlichen Instanz verabschiedetes amtliches Schriftstück, in dem Rechtsnormen niedergelegt und erläutert sind oder in dem die Rechtsgrundlage für die Anwendung von Vorschriften auf den konkreten Einzelfall festgelegt ist. Je nach Art des durch sie beschriebenen rechtlichen Sachverhalts gibt es folgende Rechtsakte:
- Rechtsetzungsakte – dies sind Beschlüsse staatlicher Organe in schriftlicher Form, die vom Staat legitimierte und für einen unbestimmten Adressatenkreis geltende allgemeine Regelungen festsetzen, abändern oder aufheben. Rechtsetzungsakte werden in zwei Kategorien unterteilt:
- Gesetze, die in der Normenhierarchie an oberster Stelle stehen und die vom Parlament der Republik Litauen [Seimas] oder durch einen Volksentscheid erlassen worden sind und allgemeine Rechtsnormen zur Regelung der grundlegenden menschlichen Beziehungen enthalten. Gesetze gelten als primäre Rechtsquelle.
- Nachrangige Rechtsakte, die auf der Grundlage von Gesetzen erlassen wurden und durch die diese Gesetze eine konkrete Form erhalten und durchgeführt werden. Nachrangige Rechtsakte dürfen nicht im Widerspruch zu Gesetzen stehen. Sie umfassen Folgendes:
- Parlamentsbeschlüsse
- Regierungsbeschlüsse
- ministerielle Beschlüsse und Verordnungen
- Beschlüsse und Entscheidungen von Kommunal- und Verwaltungsbehörden
- sonstige Rechtsakte.
- Auslegende Rechtsakte, die zur Veranschaulichung der Bedeutung und des Inhalts geltender Rechtsvorschriften von einem Organ erlassen werden, das für die Auslegung der betreffenden Rechtsnormen zuständig ist.
- Verwaltungsakte, die der Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen dienen. Die Rechtsfolgen von Verwaltungsakten sind ähnlich denen von Rechtsetzungsakten, doch ist ihr Status nicht der einer Rechtsquelle, da sie keine allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften festlegen; ihre Vorschriften gelten nur für bestimmte Personen in konkreten Fällen und sind nur einmalig anwendbar, d. h. sie gelten nur so lange, wie die gesellschaftlichen Umstände, auf die sie sich beziehen, bestehen (Berufung in ein Amt, Abmahnung, Zuerkennung einer Pension usw.).
Andere Rechtsquellen
Neben den Rechtsetzungsakten gelten auch folgende Quellen als primäre Rechtsquellen:
- Allgemeine Rechtsgrundsätze (Treu und Glauben, Gerechtigkeit, Eigenverantwortung, maßvolles Handeln) gelten als integraler Bestandteil der litauischen Rechtsordnung und bilden die Grundlage zur Auslegung gesetzlicher Vorschriften und zur Schließung von Gesetzeslücken. Darüber hinaus stellen nach Artikel 135 Absatz 1 der Verfassung der Republik Litauen allgemein anerkannte Grundsätze des internationalen Rechts ebenfalls einen Bestandteil der litauischen Rechtsordnung dar; litauische Gerichte sind daher verpflichtet, diese Grundsätze anzuwenden und zu beachten.
- Rechtliche Konventionen, d. h. staatlich anerkannte Verhaltensregeln, die infolge ihrer wiederholten und dauerhaften Anwendung fest in der Gesellschaft verankert sind. Nach dem Zivilgesetzbuch der Republik Litauen stellen solche Konventionen unmittelbare Rechtsquellen dar. Sie können dann Anwendung finden, wenn dies durch ein Gesetz oder einen Vertrag ausdrücklich bestimmt ist oder wenn eine Gesetzeslücke besteht. Steht eine rechtliche Konvention im Widerspruch zu allgemeinen Rechtsgrundsätzen oder bindenden Rechtsvorschriften, darf sie nicht angewendet werden.
Folgende Quellen werden als sekundäre Rechtsquellen anerkannt:
- Rechtliche Präzedenzfälle, d. h. ein Gerichtsurteil in einer Rechtssache, das für Gerichte gleicher oder niedrigerer Instanz bei der Untersuchung ähnlicher Rechtssachen als Richtschnur dient. Präzedenzfälle sind im litauischen Rechtssystem eher beratender Natur.
- Lehrmeinungen.
Normenhierarchie
Die Rechtsakte haben folgende Hierarchie:
- Verfassung
- Verfassungsgesetze
- ratifizierte Verträge
- Gesetze
- sonstige Rechtsakte zur Durchführung von Gesetzen (Rechtsakte des Präsidenten, der Regierung, des Verfassungsgerichtshofs usw.).
Institutionelle Struktur:
Die legislative Gewalt liegt ausschließlich beim litauischen Parlament [Seimas]. Von anderen staatlichen Organen erlassene Rechtsakte müssen mit der Verfassung der Republik Litauen und anderen Gesetzen im Einklang stehen.
Folgende Organe können andere Rechtsakte erlassen:
- das litauische Parlament (Beschlüsse)
- der Präsident (Erlasse)
- die Regierung (Beschlüsse)
- Ministerien und andere Regierungsorgane (Verordnungen)
- Kommunalbehörden (Beschlüsse, Anordnungen).
Rechtsdatenbanken
Dielitauische Gesetzesdatenbank (Lietuvos teisės aktų duomenų bazė) wird vom Parlament der Republik Litauen bereitgestellt und gepflegt.
Sie enthält Folgendes:
- verabschiedete Rechtsakte
- Entwürfe von Rechtsakten
- Beschlüsse
- Schlussfolgerungen
- sonstige Rechtsinstrumente.
Die in dieser Datenbank veröffentlichten Dokumente sind weder amtlich noch rechtsverbindlich.
Die Datenbank kann in englischer und litauischer Sprache durchsucht werden. Der Zugriff auf die unterschiedlichen Arten von Legislativdokumenten erfolgt durch Klicken auf das Dropdown-Menü neben „Type“.
Auch das litauische Verzeichnis der Rechtsakte (Lietuvos teisės aktų registras) enthält Gesetze und Rechtsakte. Diese Website wird von der staatlichen Registerverwaltungsstelle (valstybė įmonė Registrų centras) gepflegt und vom Justizministerium überwacht. Seit dem 31. August 2013 wird das Register von der Kanzlei des Parlaments der Republik Litauen gepflegt.
Ist der Zugang zur Datenbank kostenlos?
Ja, der Zugang zu beiden Datenbanken ist kostenlos.
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