Rechtsquellen
- Parlamentsgesetze („Acts of Parliament“) (Primärrecht)
- Verordnungen („Regulations“), Verfahrensnormen („Rules“), Erlasse („Orders“), Satzungen („Bylaws“) (Sekundärrecht)
- EU-Recht einschließlich der Entscheidungen des EuGH
Die maltesische Verfassung ist die höchste innerstaatliche Rechtsquelle. Sie legt fest, dass Gesetze als „Acts of Parliament“ vom Parlament verabschiedet werden, dass das Parlament die Gesetzgebungsbefugnis aber auch anderen Stellen (z. B. Minister, Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts) übertragen kann, die dann innerhalb des Kompetenzbereichs, den ihnen ein Parlamentsgesetz überträgt, sekundärrechtliche Vorschriften erlassen können.
Auch das EU-Recht und der Beitrittsvertrag wirken sich auf das innerstaatliche Recht aus.
In Malta gibt es kein Richterrecht: Das Gericht legt das in den verschiedenen Rechtsakten niedergelegte Recht aus. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Präzedenzfälle nicht rechtsverbindlich sind. Richter weichen außer aus wichtigen Gründen allgemein nicht von der ständigen Rechtsprechung ab. Untere Gerichte folgen in der Regel den durch ein höheres Gericht getroffenen rechtlichen Beurteilungen.
Typologie der Rechtsakte - Beschreibung
Auch internationale Verträge können Teil des maltesischen Rechts sein.
Europäische Menschenrechtskonvention
Durch ein Gesetz des maltesischen Parlaments, das Gesetz XIV von 1987, wurde die Europäische Menschenrechtskonvention in das maltesische Recht aufgenommen. Die Gesetze in Malta müssen mit den in der Konvention festgelegten Rechten und Freiheiten vereinbar sein. Zuständig für die Kontrolle sind die Gerichte.
Normenhierarchie
Im innerstaatlichen Bereich ist die Verfassung die höchste staatliche Rechtsquelle. Danach kommen Parlamentsgesetze und sekundärrechtliche Vorschriften. Der Beitrittsvertrag und Verordnungen der EU in Malta sind wie in allen Mitgliedstaaten bindend und wirksam und müssen wie das EU-Recht allgemein beachtet werden.
Institutioneller Rahmen
Organe der Legislative
In Malta herrscht im Wesentlichen das Prinzip der Gewaltenteilung zwischen der gesetzgebenden, der vollziehenden und der Recht sprechenden Gewalt. Jede der drei Gewalten übt ihre Kompetenzen in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich aus, wobei das aus England übernommene Prinzip der Rechtsstaatlichkeit für ein reibungsloses Funktionieren des maltesischen Rechtssystems sorgt.
Gesetzgebungsverfahren
Malta hat nach 180 Jahren britischer Herrschaft das britische parlamentarische System übernommen. Die Minister legen Gesetzgebungsvorlagen vor. Sie werden vor der ersten Lesung im Parlament im Amtsblatt veröffentlicht. Sollen wichtige Gesetze erlassen werden, wird ein Weißbuch veröffentlicht. Nun wird im Abgeordnetenhaus ein Ausschuss gebildet und die zweite Lesung gehalten. Während der zweiten Lesung haben die Abgeordneten die Möglichkeit, zu der Vorlage allgemein Stellung zu nehmen. Anschließend wird jede Bestimmung im Ausschuss genau geprüft, und es werden gegebenenfalls Änderungen vorgeschlagen. Nun wird die Gesetzesvorlage für die dritte Lesung an das Parlament zurückgeschickt. Der Staatspräsident muss dem Gesetz zustimmen, damit es in Kraft treten kann.
Normalerweise tritt ein Gesetz am Tag seiner Verkündung in Kraft, es sei denn, in dem Gesetz ist ein anderer Tag des Inkrafttretens bestimmt.
Rechtsdatenbanken
Nationale Gesetzesdatenbank: Gesetzessammlung für Malta – Rechtsdienste
Diese Datenbank ermöglicht den freien Zugang zu:
- allen nationalen primär- und sekundärrechtlichen Vorschriften
- Veröffentlichungen im Bereich Recht einschließlich Gesetzen, Gesetzgebungsvorlagen, Legal Notices und Satzungen
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