Informationen nach Regionen suchen
Polen ist eine Republik mit einer demokratischen Regierungsform. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Parlament, das sich aus dem Unterhaus – Sejm – und dem Oberhaus – Senat – zusammensetzt. Die ausführende Gewalt liegt beim Präsidenten der Republik Polen (Prezydent Rzeczypospolitej Polskiej) und dem Ministerrat (Rada Ministrów). Die rechtsprechende Gewalt liegt bei den Gerichten.
Das polnische Rechtssystem ist kontinentaleuropäisch geprägt. Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Polen besteht aus Appellationsgerichten (sądy apelacyjne), Bezirksgerichten (sądy okręgowe) und Kreisgerichten (sądy rejonowe). Sie sind zuständig für Strafsachen, Zivilsachen, Familien- und Vormundschaftssachen, arbeitsrechtliche Streitigkeiten und Sozialversicherungssachen.
Die Justizverwaltung obliegt dem Obersten Verwaltungsgericht (Naczelny Sąd Administracyjny), das die gerichtliche Kontrolle über die öffentliche Verwaltung innehat.
Das Oberste Gericht (Sąd Najwyższy) ist das höchste zentrale Rechtsprechungsorgan der Republik Polen und somit das oberste Berufungsorgan. Hauptaufgabe des Obersten Gerichts ist es, (gemeinsam mit den ordentlichen Gerichten, den Verwaltungs- und den Militärgerichten) Recht zu sprechen sowie über außerordentliche Rechtsbehelfe (Kassation) und Fragen der Rechtsauslegung zu entscheiden.
Der Verfassungsgerichtshof (Trybunał Konstytucyjny) ist ein Organ der Rechtspflege außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Er entscheidet über:
- die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen
- Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Organen der Zentralverwaltung
- die Verfassungsmäßigkeit der Ziele und Aktivitäten politischer Parteien
- Verfassungsbeschwerden.
Die englische Fassung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof sowie andere einschlägige Gesetze sind auf der Website des polnischen Verfassungsgerichtshofes verfügbar.
Rechtsquellen
Die Quellen des polnischen Rechts sind die Verfassung, Gesetze, ratifizierte völkerrechtliche Verträge und Rechtsverordnungen. Die Verfassung gilt als wichtigste Quelle des polnischen Rechts. Sie enthält Informationen über das polnische Rechtssystem, die Staatsorgane, die Justiz und die Gebietskörperschaften. Außerdem befasst sie sich mit den politischen Freiheiten und Rechten. Die derzeit geltende Verfassung trat im Jahr 1997 in Kraft. Der Wortlaut der polnischen Verfassung ist auf der Website des Unterhauses des polnischen Parlaments (Sejm) in polnischer, deutscher, englischer, französischer und russischer Sprache verfügbar.
Typologie der Rechtsakte – Beschreibung
Gesetze (ustawy) sind allgemein geltende Rechtsakte, die wichtige Sachverhalte regeln. Jeder Sachverhalt kann Gegenstand eines Gesetzes sein. In einigen Fällen verpflichtet die Verfassung zur Regelung spezifischer Sachverhalte per Gesetz, beispielsweise im Fall des Haushalts oder der Rechtsstellung von Bürgern.
Gemäß der polnischen Verfassung bedürfen einige völkerrechtliche Verträge (umowy międzynarodowe) vor ihrer Ratifizierung der Zustimmung durch ein Gesetz, das vom Parlament verabschiedet und vom Präsidenten unterzeichnet werden muss. Dies betrifft völkerrechtliche Verträge, die sich mit Bündnissen, politischen oder militärischen Abkommen, bürgerlichen Freiheiten, Rechten und Pflichten, der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen und anderen Sachverhalten, die von der Verfassung geregelt werden, befassen.
Rechtsverordnungen (rozporządzenia) werden von den in der Verfassung genannten Organe auf der Grundlage einer durch Gesetz erteilten Ermächtigung erlassen.
Der Ministerrat ist ermächtigt, verwaltungsinterne Entschließungen (uchwały) zu erlassen, die nur die Organisationseinheiten verpflichten, die dem Organ unterstellt sind, das die Entschließung erlassen hat. Sie können nicht als Rechtsgrundlage für Entscheidungen gegenüber Staatsbürgern, juristischen Personen oder anderen Rechtsträgern herangezogen werden.
Die Organe der örtlichen Selbstverwaltung und die örtlichen Organe der Regierungsverwaltung können auf der Grundlage einer durch Gesetz übertragenen Ermächtigung Akte der Gebietskörperschaften (akty prawa miejscowego) erlassen, die innerhalb des jeweiligen Verwaltungsbereichs bindend sind.
Normenhierarchie
Die Verfassung ist die wichtigste Quelle des polnischen Rechts. Andere Normen in der Hierarchie der polnischen Verfassung sind: ratifizierte völkerrechtliche Verträge, Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen der Europäischen Union, Gesetze, Rechtsverordnungen und Akte der Gebietskörperschaften.
Institutioneller Rahmen
Organe der Legislative
Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Sejm und beim Senat, den beiden Kammern des polnischen Parlaments. Die Abgeordneten werden für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Das Recht zur Einbringung von Gesetzesvorlagen steht den Abgeordneten, dem Senat, dem Präsidenten der Republik Polen und dem Ministerrat zu. Darüber hinaus ist eine Gruppe von mindestens 100 000 Staatsbürgern, die das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Sejm besitzen, ebenfalls berechtigt, Gesetzesvorlagen einzubringen.
Der Sejm erörtert Gesetzesvorlagen in drei Lesungen. Wurde ein Gesetz vom Sejm und vom Senat verabschiedet, wird es dem Präsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Vor der Unterzeichnung eines Gesetzes kann der Präsident die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen.
Der Ministerrat gewährleistet die Durchführung von Gesetzen, erlässt Rechtsverordnungen, schließt völkerrechtliche Verträge, die der Ratifizierung bedürfen, und stimmt sonstigen völkerrechtlichen Verträgen zu oder tritt von diesen zurück.
Gesetzgebungsverfahren
Einleitung des Verfahrens
Gesetzesvorlagen können von den Abgeordneten, dem Senat, dem Präsidenten der Republik Polen, dem Ministerrat und einer Gruppe von mindestens 100 000 Staatsbürgern mit aktivem Wahlrecht bei den Wahlen zum Sejm eingebracht werden.
In den meisten Fällen werden Gesetzesvorlagen vom Ministerrat oder von Abgeordneten eingebracht.
Eine Gesetzesvorlage muss zusammen mit ihrer Begründung dem Sejmmarschall (Marszałek Sejmu) vorgelegt werden, der sie an den Präsidenten der Republik, den Senat und den Vorsitzenden des Ministerrats (Ministerpräsidenten) weiterleitet.
Erörterung
Der Sejm erörtert Gesetzesvorlagen in drei Lesungen. Gesetzesvorlagen werden außerdem von den dafür bestellten Ausschüssen des Sejm und des Senats geprüft.
Annahme
Der Senat muss das vom Sejm beschlossene Gesetz innerhalb von 30 Tagen nach dessen Vorlage ohne Änderungen annehmen, Änderungen beschließen oder das Gesetz insgesamt ablehnen. Der Sejm kann die Änderungen des Senats nur durch absolute Stimmenmehrheit der anwesenden Abgeordneten, die mindestens der Hälfte der gesetzlich vorgeschriebenen Abgeordnetenzahl entsprechen, ablehnen.
Öffentliche Bekanntmachung
Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Sejm und im Senat muss der Sejmmarschall das verabschiedete Gesetz dem Präsidenten zur Unterzeichnung vorlegen. Der Präsident der Republik muss ein Gesetz innerhalb von 21 Tagen nach Vorlage unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Gesetzblatt der Republik Polen (Dziennik Ustaw) anordnen. Vierzehn Tage später tritt das Gesetz in Kraft. Das Datum des Inkrafttretens kann jedoch auch im Gesetzestext festgesetzt werden. Dem polnischen Rechtssystem zufolge kann ein Gesetz nur durch ein anderes Gesetz aufgehoben werden. Das Datum, an dem der Rechtsakt oder das Gesetz außer Kraft tritt, muss im Rechtsakt bzw. im Gesetz selbst festgelegt sein.
Rechtsdatenbanken
Auf der Website der polnischen Rechtsdatenbank (Sejm) finden Sie Rechtsakte, die bis ins Jahr 1918 zurückreichen, sowie ein Verzeichnis dieser Rechtsakte.
Der Zugang zur Datenbank ist kostenlos.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.