An welche Stellen kann man sich wenden?
Informationen zur Mediation in Zypern erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und öffentliche Ordnung (Ypourgeío Dikaiosýnis kai Dimosías Táxeos), der zyprischen Anwaltskammer (Pankýprios Dikigorikós Sýllogos), der zyprischen Industrie- und Handelskammer (Kypriako Emporikó kai Viomichanikó Epimelitírio) oder der wissenschaftlich-technischen Kammer von Zypern (Epistimonikó Technikó Epimelitírio Kýprou).
In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?
Sofern die beteiligten Parteien zustimmen, kann die Mediation zur Beilegung aller zivilrechtlichen Streitigkeiten, ob grenzüberschreitend oder nicht, einschließlich Handelsstreitigkeiten, in Anspruch genommen werden. Die Mediation ist weder bei Familienstreitigkeiten noch bei Arbeitsstreitigkeiten, die keine grenzüberschreitenden Streitigkeiten sind, anwendbar.
Sind besondere Vorschriften zu beachten?
Gemäß dem Gesetz über bestimmte Angelegenheiten der Mediation in zivilrechtlichen Streitigkeiten von 2012 (Gesetz 159(I)/2012) ernennen die Parteien einvernehmlich einen Mediator. Das Verfahren ist informell. In Absprache mit dem Mediator vereinbaren die Parteien den Ablauf des Verfahrens, seine Dauer, die Vertraulichkeitsverpflichtung für das Verfahren, die Vergütung des Mediators und die Zahlungsbedingungen sowie alle anderen für notwendig erachteten Punkte.
Wie viel kostet die Mediation?
Nach dem Gesetz vereinbaren die Parteien vor Einleitung des Mediationsverfahrens in Absprache mit dem Mediator verschiedene Punkte, darunter die Festlegung der Vergütung des Mediators und die Zahlungsbedingungen sowie etwaige andere Kosten des Verfahrens. Daher gibt es keine festen Kosten für die Mediation; sie hängen im Wesentlichen von der Komplexität des Falles ab.
Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?
Erzielen die Parteien eine Mediationsvereinbarung, so wird diese vom Mediator schriftlich abgefasst, woraufhin beide Parteien gemeinsam oder eine von ihnen mit ausdrücklicher Zustimmung der anderen Partei bei Gericht einen Antrag auf Vollstreckung der Mediationsvereinbarung stellen können bzw. kann. In diesem Fall sollte sie in gleicher Weise wie eine gerichtliche Entscheidung vollstreckt werden.
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