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An welche Stelle kann man sich wenden?
Der Bewährungs- und Mediationsdienst der Tschechischen Republik (Probační a mediační služba ČR) ist die zentrale Stelle, die für Mediation als Mittel zur Regelung der Folgen einer Straftat zwischen Schuldigen und Opfern in einem Strafverfahren zuständig ist. Dieser Dienst untersteht dem Justizministerium der Tschechischen Republik.
Zur Mediation in Zivilrechtssachen kann man sich an einen der Mediatoren wenden, die diesen Dienst anbieten. Kontaktdaten für in der Tschechischen Republik tätige Mediatoren sind auf verschiedenen Websites durch Eingabe des Suchbegriffs „Mediation“ zu finden.
So bieten beispielsweise die Websites des tschechischen Mediatorenverbands, der tschechischen Anwaltskammer und der Vereinigung für Schieds- und Mediationsverfahren der Tschechischen Republik ein Mediatorenverzeichnis. Kontaktangaben zum Bewährungs- und Mediationsdienst der Tschechischen Republik, der im Bereich des jeweiligen Kreisgerichts tätig ist, sind der Website des Dienstes zu entnehmen.
Ein vom Justizministerium geführtes Verzeichnis der Mediatoren, die gemäß dem Gesetz Nr. 202/2012 über die Mediation eingetragen sind, ist hier aufrufbar.
Auf dem Gebiet der Mediation sind auch eine Reihe von Nicht-Regierungsorganisationen (NRO) und anderen nichtstaatlichen Trägern aktiv.
In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?
Mediation ist in jedem Rechtsgebiet – z. B. im Familienrecht, Handelsrecht und Strafrecht – zulässig, sofern sie nicht gesetzlich ausgeschlossen ist. Gemäß der Zivilprozessordnung kann der vorsitzende Richter – wenn es praktisch und sinnvoll ist – anordnen, dass die Parteien des Verfahrens zunächst ein dreistündiges Treffen mit einem Mediator abhalten. In solchen Fällen kann ein Verfahren für bis zu drei Monate ausgesetzt werden.
Sind besondere Vorschriften zu beachten?
Ja, denn die Mediation wird sowohl durch das Gesetz Nr. 202/2012 über Mediation als auch – bei Strafverfahren – durch das Gesetz Nr. 257/2000 über den Bewährungs- und Mediationsdienst der Tschechischen Republik geregelt.
Information und Ausbildung
Ein eingetragener und gemäß dem Gesetz Nr. 202/2012 über die Mediation tätiger Mediator muss vor einer vom Justizministerium eingesetzten Kommission eine Fachprüfung mit Erfolg abgelegt haben. Für die Tätigkeit im Rahmen des Bewährungs- und Mediationsdienstes gemäß Gesetz Nr. 257/2000 über den Bewährungs- und Mediationsdienst der Tschechischen Republik ist der erfolgreiche Abschluss einer entsprechenden Befähigungsprüfung erforderlich.
Für die Ausbildung von Mediatoren für das Strafjustizsystem ist der Bewährungs- und Mediationsdienst zuständig; Schulungen für Mediation außerhalb des Strafrechts werden von einer Vielzahl von Organisationen und Bildungseinrichtungen angeboten.
Wie viel kostet die Mediation?
Die Mediation durch den Bewährungs- und Mediationsdienst ist kostenlos oder wird vom Staat bezahlt.
Wenn ein Gericht ein zivilrechtliches Verfahren aussetzt und anordnet, dass die Parteien erst ein Treffen mit einem Mediator abhalten müssen, gilt für die ersten drei Stunden dieses Mediationstreffens der in den Durchführungsvorschriften festgelegte Satz (400 CZK für jede angefangene Stunde). Diese Gebühr wird von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen (sind die Parteien von Gerichtsgebühren befreit, werden diese vom Staat übernommen). Geht die Mediation über drei Stunden hinaus, werden die weiteren Kosten von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen, und zwar bis zu einem zwischen dem Mediator und den Parteien der Mediation (d. h. des Verfahrens) vereinbarten Betrag.
Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?
Gemäß Richtlinie 2008/52/EG müssen die Parteien beantragen können, dass der Inhalt einer im Mediationsverfahren erzielten schriftlichen Vereinbarung für vollstreckbar erklärt wird. Eine Übereinkunft der Mediationsparteien in einer Zivilsache kann dem Gericht im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Zustimmung vorgelegt werden. Die Ergebnisse einer Mediation durch den Bewährungs- und Mediationsdienst in Verbindung mit einer Strafsache können von der Staatsanwaltschaft und vom Gericht bei der Entscheidung im jeweiligen Verfahren berücksichtigt werden.
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