- 1. An welche Stellen kann ich mich wenden?
- 2. In welchen Bereichen ist die Mediation zulässig / am häufigsten?
- 3. Sind besondere Vorschriften zu beachten?
- 4. Ausbildung
- 5. Wie viel kostet die Mediation?
- 6. Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?
- 7. Ist der Zugang zur Datenbank der Mediatoren kostenlos?
1. An welche Stellen kann ich mich wenden?
In Italien wurde mit dem Gesetzesdekret (decreto legislativo) Nr. 28/2010 ein System der Mediation in Zivil- und Handelssachen eingeführt, um die Konfliktbeilegung in Fällen zu erleichtern, in denen die Parteien frei auf strittige Ansprüche verzichten bzw. diese abtreten können.
Mediationsdienste werden sowohl von öffentlichen als auch von privaten Organisationen erbracht, die in einem beim Justizministerium geführten Register (registro degli organismi di mediazione) eingetragen sind.
Das Register der akkreditierten Mediationsorganisationen ist auf der Website des Justizministeriums einsehbar (https://www.giustizia.it/giustizia).
Sie können sich an eine dort eingetragene Organisation Ihrer Wahl wenden und Unterstützung durch deren Mitglieder in Anspruch nehmen. Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt bei der betreffenden Organisation.
2. In welchen Bereichen ist die Mediation zulässig / am häufigsten?
Die Mediationsorganisationen können Hilfestellung bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über Ansprüche leisten, auf die die Parteien in freier Verfügung verzichten bzw. die sie abtreten können (diritti disponibili). Die Mediation ist freiwillig, kann jedoch von einem Richter empfohlen werden oder in einem Vertrag zwischen den Parteien vorgeschrieben sein.
3. Sind besondere Vorschriften zu beachten?
Die Mediation in Zivil- und Handelssachen ist im bereits genannten Gesetzesdekret Nr. 28/2010 und im Ministerialdekret (decreto ministeriale) Nr. 180/2010 geregelt.
4. Ausbildung
Mediator kann nur werden, wer die Anforderungen von Artikel 4(3)(b) des Ministerialdekrets Nr. 18/2010 erfüllt. Vor allem muss die betreffende Person über einen Abschluss oder ein Diplom verfügen, der/das mindestens einem Hochschulabschluss nach dreijährigem Studium entspricht, oder alternativ dazu Mitglied eines Berufsverbandes bzw. einer Berufsorganisation sein sowie in zweijährigem Turnus einen Fortbildungskurs bei vom Justizministerium zugelassenen Bildungsträgern besucht haben und in dieser Zeitspanne von zwei Jahren als Praktikant an mindestens zwanzig Mediationsfällen mitgewirkt haben.
Bei den Bildungsträgern, die den Mediatoren die Teilnahme an Fortbildungskursen bescheinigen, handelt es sich um öffentliche oder private Einrichtungen, die das Justizministerium vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Standards akkreditiert.
5. Wie viel kostet die Mediation?
Die Kriterien für die Festlegung der Mediationsgebühr (indennità di mediazione), die sich aus der Gebühr für die Einleitung des Verfahrens und der Gebühr für die Mediation an sich zusammensetzt, sind im Ministerialdekret Nr. 180/2010 festgelegt.
Die genauen Beträge in Abhängigkeit vom jeweiligen Streitwert sind in Tabelle A im Anhang des Dekrets festgelegt.
6. Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?
Laut Artikel 12 des Gesetzesdekrets Nr. 28/2010 wird die Aufzeichnung der Vereinbarung – sofern diese nicht gegen die öffentliche Ordnung oder zwingendes Recht verstößt – auf Antrag einer Partei vom Präsidenten des Gerichts (tribunale) bestätigt, in dessen Bezirk die Mediationsorganisation angesiedelt ist. Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten im Sinne von Artikel 2 der Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird die Aufzeichnung der Vereinbarung vom Präsidenten des Gerichts bestätigt, in dessen Bezirk die Vereinbarung durchzuführen ist.
Die bestätigte Aufzeichnung ist ein vollstreckbarer Titel. Er kann durchgesetzt werden durch Pfändung (espropriazione forzata), Vollstreckung in besonderer Form (esecuzione in forma specifica) oder Eintragung einer gerichtlichen Hypothek (ipoteca giudiziale).
7. Ist der Zugang zur Datenbank der Mediatoren kostenlos?
Es gibt zwar derzeit kein öffentliches Mediatorenverzeichnis, doch das Justizministerium veröffentlicht ein regelmäßig aktualisiertes Verzeichnis der Mediationsorganisationen, denen die einzelnen Mediatoren angeschlossen sind. Konkrete Auskünfte dazu, welche Mediatoren einer bestimmten Organisation angehören, erteilt die Dienststelle des Ministeriums, die die Tätigkeit der Mediationsorganisationen beaufsichtigt. Sie können diese Stelle über die Website des Ministeriums kontaktieren.
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