Mediation in den Mitgliedstaaten

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Wie Schiedsgerichte und Gerichte für geringfügige Forderungen (julgados de paz – Friedensgerichte) ist die Mediation ein Mechanismus der alternativen Streitbeilegung (ADR) in Portugal. Das Gesetz Nr.º 29/2013 vom 19. April 2013 („Mediationsgesetz“) legt den nationalen Rahmen für die Mediation als einen der Mechanismen der alternativen Streitbeilegung fest. Das Gesetz legt unabhängig von der Art der Streitsache, die Gegenstand der Mediation ist, die für die Mediation in Portugal geltenden allgemeinen Grundsätze sowie die Rechtsvorschriften über Mediation in Zivil- und Handelssachen, Mediatoren und öffentliche Mediation fest. Das Mediationsgesetz enthält folgende Begriffsbestimmungen:

  • „Mediation“ ist eine Form der alternativen Streitbeilegung durch öffentliche oder private Stellen, bei der zwei oder mehr Streitparteien freiwillig versuchen, mit Hilfe eines Mediators eine Einigung zu erzielen;
  • „Mediator“ ist ein unparteiischer und unabhängiger Dritter, der nicht befugt ist, den Parteien, die die Mediation in Anspruch nehmen, vorzuschreiben, wie sie vorzugehen haben, der ihnen jedoch hilft, eine endgültige Einigung in der strittigen Angelegenheit zu erzielen.

Art der Mediation und der Mediationsvereinbarungen

Die Inanspruchnahme einer Mediation erfolgt auf rein freiwilliger Grundlage. Das Mediationsverfahren ist vertraulich. Von dieser Vertraulichkeit kann nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung – insbesondere zum Schutz des Kindeswohls – oder zum Schutz der physischen oder psychischen Unversehrtheit einer Person abgewichen werden, oder aber wenn dies für die Anwendung oder Durchsetzung der im Wege der Mediation erzielten Vereinbarung erforderlich ist, und auch nur in dem Umfang, wie es in der Praxis zum Schutz der betroffenen Parteien erforderlich ist. Der Inhalt von Mediationssitzungen ist nicht als Beweismittel vor Gericht zulässig.

Die im Wege der Mediation erzielte Einigung ist vollstreckbar, sofern

  1. sie sich auf eine Streitigkeit bezieht, die Gegenstand einer Mediation sein kann und keine Ratifizierung durch ein Gericht gesetzlich vorgeschrieben ist;
  2. die Parteien in der Lage sind, eine entsprechende Vereinbarung zu schließen,
  3. sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht,
  4. ihr Inhalt nicht gegen die öffentliche Ordnung verstößt,
  5. unter Beteiligung eines Mediators zustande kam, der in der vom Justizministerium geführten Mediatorenliste eingetragen ist. Diese Liste kann hier eingesehen werden.

Eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat im Wege der Mediation erzielte Mediationsvereinbarung, die den Buchstaben a und d entspricht, ist vollstreckbar, wenn sie auch nach dem Rechtssystem des betreffenden Landes vollstreckbar ist.

Bereiche, in denen die Mediation zulässig und am gängigsten ist

Mediation ist in Zivil-, Handels-, Familien-, Arbeits- und Strafsachen zulässig. In den letzten drei Bereichen gibt es ein System der öffentlichen Mediation, wobei in jedem Bereich eigene Regeln bestehen.

Das Friedensgericht unterhält eine Mediationsstelle für die Mediation in allen Streitfällen, die Gegenstand einer Mediation sein können, selbst wenn sie nicht in den Zuständigkeitsbereich des Friedensgerichts fallen.

Status der Mediatoren

Das Mediationsgesetz enthält ein eigenes Kapitel, in dem die Rechte und Pflichten der Mediatoren festgelegt sind (Artikel 23 bis 29). Mediatoren müssen auch im Einklang mit dem Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren handeln.

Es gibt es keine zentrale Einrichtung für die Ausbildung von Mediatoren; vielmehr sind hierfür private Einrichtungen zuständig, die von der Generaldirektion für Justizpolitik (Direção-Geral da Política de Justiça) gemäß der Ministerialverordnung (Portaria) Nr. 345/2013 vom 27. November 2013 zertifiziert werden.

Kosten der Mediation

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Familienmediation werden jeder beteiligten Partei 50 EUR in Rechnung gestellt, außer wenn

  • Prozesskostenhilfe gewährt wurde,
  • der Fall durch Entscheidung einer Justizbehörde nach Artikel 24 des Rechtsrahmens für das Verfahren der Zivilvormundschaft (Regime Geral do Processo Tutelar Cível) zur Mediation verwiesen wurde,
  • die Parteien auf ihren Antrag oder mit ihrer Zustimmung durch eine Entscheidung einer Justizbehörde oder durch die Kommission für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Rahmen eines anhängigen Kinderschutzverfahrens zur Mediation verwiesen wurden.

Die Inanspruchnahme der öffentlichen Mediation in Strafsachen ist kostenlos.

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Mediation im Bereich des Arbeitsrechts muss jede beteiligte Partei unbeschadet der Gewährung von Prozesskostenhilfe eine Gebühr in Höhe von 50 EUR entrichten.

Zusätzlich zu diesen Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Mediationsdienste erheben die eingetragenen Mediatoren ebenfalls Gebühren; die Beträge sind festgelegt, hängen aber davon ab, ob eine Einigung erzielt wird oder nicht und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Einigung zu erzielen.

Im Falle einer Mediation beim Friedensgericht werden bei einer Einigung jeder Partei 25 EUR in Rechnung gestellt.

Die Kosten der privaten Mediation werden von dem von den Parteien gewählten Mediator festgelegt.

Weitere nützliche Informationen

Für die Regulierung der öffentlichen Mediation ist die Generaldirektion für Justizpolitik (DGPJ) zuständig, und zwar über ihr Büro für alternative Streitbeilegung (Gabinete de Resolução Alternativa de Litígios – GRAL).Generaldirektion für Justizpolitik. Die DGPJ stellt keine Informationen darüber bereit, wie ein Mediator zu finden ist, führt aber Listen von Mediatoren in den öffentlichen Mediationsdiensten. Nach den Rechtsvorschriften über die öffentliche Mediation wird, sobald die Entscheidung zur Inanspruchnahme von Mediation gefallen ist, automatisch ein Mediator ausgewählt.

Letzte Aktualisierung: 07/08/2024

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