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An welche Stellen kann man sich wenden?
Der Rat für Mediation (Consiliul de Mediere), der mit dem Gesetz Nr. 192/2006 über Mediation geschaffen wurde, übt die Aufsicht über die Mediation in Rumänien aus. Er ist eine unabhängige, gemeinnützige Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit und hat seinen Sitz in Bukarest.
Mit dem Gesetz Nr. 192/2006 wurde ein Rechtsrahmen für die Mediation und die Tätigkeit von Mediatoren geschaffen.
Die Mitglieder des Rats für Mediation werden von den Mediatoren gewählt und vom rumänischen Justizministerium bestätigt.
Dem Rat für Mediation obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Er legt auf der Grundlage international bewährter Praktiken Ausbildungsstandards für die Mediation fest und überwacht deren Einhaltung durch die Angehörigen des Berufsstands.
- Er ist zuständig für die Zulassung von Mediatoren sowie für die Erstellung und Pflege eines Mediatorenverzeichnisses.
- Er billigt die Ausbildungspläne für Mediatoren.
- Er verabschiedet den Ethik- und Pflichtenkodex für zugelassene Mediatoren sowie die Vorschriften für ihre disziplinarische Haftung.
- Er verabschiedet Vorschriften über die Organisation und Arbeitsweise des Rats für Mediation.
- Er unterbreitet Vorschläge zur Änderung oder Ergänzung der Gesetzgebung zur Mediation.
Die Kontaktdaten des Rats für Mediation lauten:
Adresse: Cuza-Vodă-Straße 64, Sektor 4, Bukarest
Telefon: 004 021 315 25 28; 004 021 330 25 60; 004 021 330 25 61
Fax: 004 021 330 25 28
E-Mail-Adressen: secretariat@cmediere.ro, Consiliul_de_mediere@yahoo.com
Nationales Register der Berufsverbände von Mediatoren
Der Rat für Mediation hat das Nationale Register der Berufsverbände von Mediatoren eingerichtet. Im Register sind Nichtregierungsorganisationen erfasst, die die Mediation fördern und die Berufsinteressen der Mediatoren vertreten.
Nachstehend sind die im Bereich der Mediation tätigen Berufsverbände aufgeführt:
- Verband der Mediatoren in Bukarest (Asociaţia Mediatorilor Bucureşti)
- Mediatorenzentrum Turda (Asociaţia Centrul de Mediere Turda)
- Verband der Mediatorenkammern von Vaslui (Asociatia Camera Mediatorilor Vaslui)
- Mediationszentrum Vaslui (Centrul de Mediere Vaslui)
- Verband der Mediatorenkammern von Galaţi (Asociatia Camera Mediatorilor Galaţi)
- Verband der Mediatorenkammern von Iaşi (Asociatia Camera Mediatorilor Iaşi)
- Zentrum für Mediation und kommunale Sicherheit Iaşi (Centrul de Mediere si Securitate Comunitara Iaşi)
- Mediationszentrum Craiova (Centrul de Mediere Craiova)
- Verband der Mediationszentren Cluj (Asociatia Centrul de Mediere Cluj)
- Mediationszentrum Neamt (Centrul de Mediere Neamt)
- Mediationszentrum Sibiu (Centrul de Mediere Sibiu)
- Mediationszentrum Constanta (Centrul de Mediere Constanta)
- Mediationszentrum Alba Centre (Centrul de Mediere Alba)
- Mediationszentrum Timisoara (Centrul de Mediere Timisoara)
- Zentrum für Mediation und Schlichtung Maramures (Centrul de Mediere si Arbitraj Maramures)
- Mediationszentrum Bacau (Centrul de Mediere Bacau)
- Mediationszentrum Călăraşi (Centrul de Mediere Calarasi)
- Mediationszentrum Ialomiţa (Centrul de Mediere Ialomita)
Das Mediatorenverzeichnis
Gemäß Artikel 12 des Gesetzes Nr. 192/2006 sind die zugelassenen Mediatoren im „Mediatorenverzeichnis“ eingetragen, das dem Rat für Mediation untersteht und im rumänischen Amtsblatt, Teil I, veröffentlicht wird.
Das „Mediatorenverzeichnis“ ist auch über die Websites des Rats für Mediation und des Justizministeriums zugänglich.
Das Verzeichnis der zugelassenen Mediatoren enthält folgende Angaben:
- Mitgliedschaft in Berufsverbänden
- Ausbildungseinrichtung, an welcher der Berufsabschluss erlangt wurde
- absolvierter Ausbildungsgang für Mediation
- Fremdsprachen, in denen Mediationsdienste angeboten werden
- Kontaktdaten.
Personen, die Mediationsdienste in Anspruch nehmen möchten, können sich binnen eines Monats nach Veröffentlichung des „Mediatorenverzeichnisses“ in den Gerichtsgebäuden oder auf der Website des Justizministeriums mit einem Mediator in Verbindung setzen.
Der Rat für Mediation ist gesetzlich verpflichtet, das Mediatorenverzeichnis regelmäßig – mindestens ein Mal pro Jahr – zu aktualisieren und den Gerichten, den Kommunalbehörden und dem Justizministerium die Änderungen mitzuteilen.
In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?
Gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 192/2006 können Mediationsdienste für Streitigkeiten in Anspruch genommen werden, bei denen es um Zivil- oder Strafsachen, Familiensachen und andere Rechtssachen geht, die unter die entsprechenden gesetzlichen Regelungen fallen. Auch Streitigkeiten auf dem Gebiet des Verbraucherrechts und Streitigkeiten mit Bezug auf Widerrufsrechte können durch Mediation beigelegt werden. Ausgenommen von der Mediation sind Streitigkeiten, bei denen es um Persönlichkeitsrechte und unveräußerliche Rechte geht.
Sind besondere Vorschriften zu beachten?
Die Inanspruchnahme einer Mediation erfolgt auf freiwilliger Grundlage. Es besteht keine Verpflichtung, eine Mediation anzustreben, und jede Partei darf die Mediation jederzeit abbrechen. Die Parteien können somit jederzeit zu anderen Verfahren der Streitbeilegung übergehen, sei es ein Gerichts- oder Schiedsverfahren. Wenn sie es wünschen, können sie im Vorfeld oder auch während eines Gerichtsverfahrens Verbindung zu einem Mediator aufnehmen.
Allerdings sind die Richter in bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Fällen verpflichtet, die Parteien auf die Möglichkeit und die Vorteile einer Mediation hinzuweisen. In manchen Fällen werden Parteien auch verschiedene finanzielle Anreize geboten, sich für eine Mediation oder andere alternative Verfahren der Streitbeilegung zu entscheiden.
Am 17. Februar 2007 verabschiedete der Rat für Mediation den Ethik- und Pflichtenkodex für Mediatoren. Der Kodex ist bindend für alle Angehörigen des Berufsstands, die in das Mediatorenverzeichnis aufgenommen wurden.
Information und Ausbildung
Die Website des Rats für Mediation ist die wichtigste Informationsquelle über Mediation in Rumänien.
Zwar liegt die Ausbildung von Mediatoren ausschließlich in den Händen privater Anbieter, doch deren Ausbildungsgänge müssen vom Rat für Mediation zugelassen werden, um einheitliche Ausbildungsstandards zu gewährleisten.
Auf der Website des Rats für Mediation finden Sie auch ein Verzeichnis von Ausbildungsanbietern für Mediatoren.
Die Ausbildungsgänge finden regelmäßig statt. Zurzeit ist ein Ausbildungsprogramm (80 Stunden) in Kraft, das als Grundausbildung für Mediatoren gilt. Es definiert Lernziele, die zum Abschluss des Programms angestrebten Fertigkeiten sowie Bewertungsverfahren. Die Erstellung der Unterrichtsmaterialien und Übungsaufgaben entsprechend dem Zeitrahmen des nationalen Ausbildungsprogramms obliegt den acht Anbietern, die der Rat für Mediation zugelassen hat.
Wie viel kostet die Mediation?
Mediation ist nicht kostenlos; die Höhe der Vergütung wird zwischen dem privaten Mediator und den beteiligten Parteien vereinbart.
Gegenwärtig bieten kommunale oder nationale Behörden keine rechtliche und finanzielle Unterstützung für die Bereitstellung von Mediationsdiensten an.
Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?
Die Richtlinie 2008/52/EG sieht die Möglichkeit vor, einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung einer in einem Mediationsverfahren erzielten schriftlichen Vereinbarung zu stellen. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission mit, welche Gerichte oder andere Behörden für die Entgegennahme solcher Anträge zuständig sind.
Die Mitteilung Rumäniens steht noch aus.
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