Die Stellung der Opfer in Strafverfahren und die entsprechenden Rechtsvorschriften sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. Um in allen Mitgliedstaaten einen Mindestsockel an Opferrechten zu gewährleisten, hat die EU mehrere EU-Rechtsinstrumente mit gemeinsamen Regeln zum Schutz und zur Unterstützung der Opfer von Straftaten erlassen: Dabei handelt es sich sowohl um allgemeine Regelungen zu den Opferrechten als auch um besondere Regelungen zu Schutzmaßnahmen, finanzieller Entschädigung und materiellrechtliche Regelungen zum Menschenhandel und zur sexuellen Ausbeutung von Kindern.
Stärkung der Opferrechte in der EU
- Die Richtlinie 2012/29/EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten stellt sicher, dass die Opfer als solche anerkannt und respektvoll behandelt werden und dass sie angemessenen Schutz, Hilfe und Zugang zu den Gerichten erhalten. Durch die Richtlinie, die den Rahmenbeschluss von 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren ersetzt, werden die Rechte der Opfer und ihrer Angehörigen auf Information, Unterstützung und Schutz sowie die Verfahrensrechte der Opfer in Strafverfahren deutlich gestärkt. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass Bedienstete, die voraussichtlich mit Opfern in Kontakt kommen, eine angemessene Schulung erhalten. Die Richtlinie hält die Mitgliedstaaten darüber hinaus zur Zusammenarbeit und zur Koordinierung ihrer nationalen Dienste an, die im Bereich der Opferrechte tätig sind.
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 16. November 2015 in nationales Recht umsetzen. Die GD Justiz hat als Hilfe für die Mitgliedstaaten Leitlinien (273 Kb) herausgegeben. In diesen Leitlinien wird jede einzelne Richtlinienbestimmung erläutert, und es werden Möglichkeiten für ihre Umsetzung aufgezeigt. Den nationalen Behörden, Rechtsanwendern und Anbietern einschlägiger Dienste wird auf diese Weise vermittelt, was zu tun ist, damit die in der Richtlinie erfassten Opferrechte überall in der EU Wirklichkeit werden.
- Für bestimmte Opfergruppen sieht das EU-Recht besonderen Schutz und Unterstützung vor, so für Opfer von Menschenhandel, von Kinderpornografie und der sexuellen Ausbeutung von Kindern.
- Um die Opfer von Straftaten besser zu schützen, hat die EU zwei Regelungen erlassen, die die Anerkennung von in anderen EU-Staaten ergangenen Schutzmaßnahmen gewährleisten: Richtlinie von 2011 über die Europäische Schutzanordnung und Verordnung von 2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen. Dank dieser Vorschriften können Opfer oder potenzielle Opfer darauf vertrauen, dass in einem EU-Staat angeordnete Unterlassungs- oder Schutzanordnungen bei einer Reise oder einem Umzug in einen anderen EU-Staat auch dort gelten. Beide Regelungen gelten in der EU seit dem 11. Januar 2015.
Diese Seite wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Die Informationen auf dieser Seite geben nicht unbedingt den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission wieder. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.