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1 Beweislast
1.1 Wie ist die Beweislast geregelt?
Nach Artikel 1353 des Zivilgesetzbuches (code civil) muss die Partei, die auf Erfüllung einer Verpflichtung klagt, beweisen, dass die Verpflichtung besteht. Umgekehrt muss eine Partei, die beansprucht, einer Verpflichtung nicht mehr nachkommen zu müssen, beweisen, dass die betreffende Verpflichtung erloschen ist.
Grundsätzlich muss also jede Partei die von ihr vorgebrachten Behauptungen beweisen. Nach Artikel 9 der Zivilprozessordnung (code de procédure civile) muss jede Partei die für den Erfolg ihrer Klage notwendigen Fakten nach dem Gesetz beweisen.
1.2 Gibt es Vorschriften, wonach eine Befreiung von der Beweislast in Bezug auf bestimmte Tatsachen vorgesehen ist? In welchen Fällen? Kann bei einer gesetzlichen Vermutung ein Gegenbeweis erbracht werden?
In bestimmten Fällen können Vermutungen eine Befreiung von der Beweispflicht bewirken, wenn Tatsachen schwer oder unmöglich zu beweisen sind.
Eine gesetzliche Vermutung kehrt gewissermaßen die Beweislast um, die demjenigen obliegt, der das Bestehen der behaupteten Tatsache nachweisen muss. Vermutungen können in der Regel durch einfachen Gegenbeweis entkräftet werden. Wird beispielsweise ein Kind während der Ehe geboren, wird greift die Vermutung, dass der Ehemann der Mutter der Vater ist; die Vaterschaft kann jedoch angefochten werden.
Weniger häufig sind unwiderlegliche Vermutungen: in diesem Fall ist der Beweis des Gegenteils unzulässig.
1.3 In welchem Maß muss das Gericht von einer Tatsache überzeugt sein, um sein Urteil darauf stützen zu können?
Das Gericht kann seine Entscheidung nur auf bewiesene oder unbestrittene Tatsachen stützen.
2 Beweisaufnahme
2.1 Erfolgt die Beweisaufnahme stets auf Antrag einer Partei oder kann das Gericht in bestimmten Fällen auch von sich aus Beweise erheben?
Die Beweiserhebung kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen durch das Gericht angeordnet werden.
2.2 Wie geht es weiter, nachdem dem Beweisantrag einer Partei stattgegeben wurde?
Wenn das Gericht auf Antrag einer Partei die Beweiserhebung anordnet, unterrichtet die Geschäftsstelle des Gerichts den ernannten Sachverständigen über den Inhalt seines Auftrags; letzterer lädt die Parteien zu seinen Handlungen. Ist ein Sachverständigengutachten erforderlich, muss die betreffende Partei zunächst einen vom Richter festgesetzten Geldbetrag als Sicherheit für die Bezahlung des Sachverständigen hinterlegen. Erst dann nimmt der Gutachter seine Arbeit auf. Sämtliche Beweisaufnahmen erfolgen in Anwesenheit der Parteien.
2.3 In welchen Fällen kann das Gericht den Antrag einer Partei auf Beweiserhebung zurückweisen?
Das Gericht kann einen Antrag auf Anordnung der Beweisaufnahme mit der Begründung ablehnen, dass dadurch das Versäumnis der beweisbelasteten Partei ausgeglichen würde oder dass die Beweisaufnahme nicht notwendig ist.
2.4 Welche verschiedenen Beweismittel sind zulässig?
Das französische Zivilrecht macht eine Unterscheidung. Tatsachen (z.B. ein Unfall) werden im Wege des Freibeweises ermittelt und können daher mit allen Beweismitteln bewiesen werden (Urkunden, Zeugen usw.). Der Beweis für ein Rechtsgeschäft (Vertrag, Schenkung usw.) kann grundsätzlich nur anhand schriftlicher Nachweise geführt werden; das Gesetz sieht jedoch Ausnahmen vor (z.B. für Rechtsgeschäfte, deren Wert einen bestimmten, durch ein Dekret festgelegten Betrag nicht übersteigt, oder in Fällen, in denen die Vorlage eines schriftlichen Nachweises nicht möglich ist). Insbesondere unter Kaufleuten gilt der Grundsatz des Freibeweises auch dann, wenn es um ein Rechtsgeschäft geht.
2.5 Wie wird ein Zeugenbeweis erhoben? Gibt es Unterschiede im Vergleich zur Erhebung eines Sachverständigenbeweises? Wie ist die Vorlage von Urkundenbeweisen und Sachverständigengutachten/Sachverständigenaussagen geregelt?
Die Zeugenaussage kann in zwei verschiedenen Formen erfolgen: mündlich, im Rahmen einer Untersuchung, oder als schriftliche Erklärung, die bestimmte Formvorgaben erfüllen muss. Eine schriftliche Erklärung muss insbesondere die Identität des Zeugen und gegebenenfalls Angaben über Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnisse, ein Angestelltenverhältnis oder ein Verhältnis der Zusammenarbeit sowie gemeinsame Interessen mit einer der Parteien enthalten. Auch muss aus der Erklärung hervorgehen, dass sie für ein Gerichtsverfahren erstellt wurde und dass der Ersteller in Kenntnis der ihm drohenden strafrechtlichen Folgen im Fall einer Falschaussage ist. Eine Aussage kann auch die Form einer eidesstattlichen Versicherung annehmen. (Es handelt sich dabei um ein schriftliches Dokument, das von einem Richter oder einer öffentlichen Amtsperson verfasst wird und die Erklärungen mehrerer Zeugen zu den zu beweisenden Tatsachen enthält).
Sachverständigengutachten unterscheiden sich von Zeugenaussagen dahingehend, dass bei dieser Art der Beweisaufnahme eine besonders kompetente Person mit der Aufgabe betraut wird, eine rein technische Stellungnahme abzugeben, nachdem sie die Parteien um Erklärungen ersucht hat. Der Sachverständige gibt seine Stellungnahme mündlich oder schriftlich ab. Die schriftliche Stellungnahme erfolgt in Form eines Berichts, der insbesondere die schriftlichen Erklärungen der Parteien enthält. Das Gericht ist nicht an das Sachverständigengutachten gebunden.
2.6 Sind bestimmte Beweismittel beweiskräftiger als andere?
Von einer öffentlichen Amtsperson (Notar, Gerichtsvollzieher) im Rahmen ihrer Befugnisse errichtete öffentliche Urkunden gelten als echt, solange kein Einwand gegen ihre Echtheit erhoben wurde.
Privatschriftliche Urkunden (d. h. ohne Mitwirkung einer öffentlichen Amtsperson von den Parteien selbst erstellte und unterzeichnete Schriftstücke) gelten als echt, so lange nicht das Gegenteil bewiesen wurde.
Zeugenaussagen und andere Beweismittel werden vom Gericht frei gewürdigt.
2.7 Sind für bestimmte Tatsachen bestimmte Beweismittel zwingend?
Wie in Abschnitt 2.4 dargelegt, ist ein Rechtsgeschäft mit einem Wert von über 1500 EUR anhand eines schriftlichen Nachweises zu belegen. Tatsachen können hingegen mit allen Mitteln bewiesen werden.
2.8 Besteht eine Zeugenpflicht?
Jedermann ist verpflichtet, die Justiz bei der Wahrheitsfindung zu unterstützen.
2.9 In welchen Fällen besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht?
Personen, die im Rahmen ihres Berufs unter das Berufsgeheimnis fallende Informationen besitzen, müssen die Zeugenaussage verweigern, anderenfalls sind sie strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt. Ein Zeuge kann ferner im Einzelfall seine Aussage verweigern, wenn berechtigte Gründe dafür vorliegen (z. B. Reiseunfähigkeit, Krankheit, berufliche Gründe usw.). Die Würdigung der Rechtmäßigkeit des Hinderungsgrunds obliegt dem Gericht.
2.10 Kann eine Person, die nicht als Zeuge aussagen will, zur Aussage gezwungen oder bestraft werden?
Säumige Zeugen und solche, die die Aussage oder die Eidesleistung ungerechtfertigt verweigern, können mit einem Ordnungsgeld von bis zu 3 000 EUR belegt werden.
Eine Falschaussage stellt darüber hinaus eine Straftat dar.
2.11 Gibt es Personen, die nicht als Zeugen aussagen dürfen?
Jedermann kann als Zeuge vor Gericht aussagen, ausgenommen sind die Parteien selbst und Personen, die aufgrund mangelnder Geschäftsfähigkeit (Minderjährige und schutzbefohlene Erwachsene) oder strafrechtlicher Verurteilung (Entzug der bürgerlichen Ehrenrechte) nicht zeugnisfähig sind. Das Gericht kann jedoch auch solchen Personen Fragen zu Auskunftszwecken stellen, ohne sie zu vereidigen. Darüber hinaus dürfen die Nachkommen der Ehegatten in Scheidungs- oder gerichtlichen Trennungsverfahren nie angehört werden oder als Zeugen aussagen.
2.12 Welche Rolle spielen das Gericht und die Parteien bei einer Zeugenvernehmung? Unter welchen Voraussetzungen ist eine Zeugenvernehmung per Videokonferenz oder mit anderen technischen Mitteln möglich?
Die Vernehmung der Zeugen wird vom Richter durchgeführt, der ihnen Fragen stellt. Anwesende Parteien dürfen Zeugen nicht unterbrechen oder direkt ansprechen, um sie nicht zu beeinflussen. Der Richter hat die Möglichkeit, Fragen, die die Parteien an die Zeugen richten wollen, zu stellen, wenn er es für notwendig hält.
Ein Richter kann durchaus Ton-, Film- oder audiovisuelle Aufzeichnungen der Beweisaufnahme zu machen, wenn die Umstände es erfordern (z. B. im Fall von geografischer Entfernung).
3 Beweiswürdigung
3.1 Verhindert die Beschaffung eines Beweises mit ungesetzlichen Mitteln, dass das Gericht den fraglichen Beweis bei der Urteilsfindung berücksichtigt?
Das Gericht darf Beweise, die mit ungesetzlichen Mitteln (versteckte Kamera, Aufzeichnung eines Telefongesprächs ohne Wissen des Sprechers, etc.) oder unter Verletzung der Privatsphäre erlangt wurden, nicht zulassen.
3.2 Wird meine Erklärung als Beweismittel anerkannt, wenn ich selbst Verfahrenspartei bin?
Die Erklärungen der Verfahrensparteien haben keinen Beweisstatus.
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