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Beweisaufnahme

Malta
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Beweislast

1.1 Wie ist die Beweislast geregelt?

Die Beweislast trägt die Person, die die Behauptung aufstellt. Dies ergibt sich eindeutig aus Artikel 562 Gerichtsverfassungs- und Zivilprozessbuch (Code of Organisation and Civil Procedure): „die Partei, die Tatsachen behauptet, trägt in jedem Fall die Beweislast für diese Behauptungen“ („the burden of proving a fact shall, in all cases rest on the party alleging it“).

1.2 Gibt es Vorschriften, wonach eine Befreiung von der Beweislast in Bezug auf bestimmte Tatsachen vorgesehen ist? In welchen Fällen? Kann bei einer gesetzlichen Vermutung ein Gegenbeweis erbracht werden?

Ja, diese Vorschriften gibt es. Sie sind in Artikel 627f. Gerichtsverfassungs- und Zivilprozessgesetzbuch niedergelegt. Artikel 627 führt Dokumente auf, die keinen anderen Nachweis ihrer Echtheit benötigen, als den Nachweis, den sie auf der Vorderseite tragen. Zu diesen Dokumenten gehören:

  • Urkunden der Regierung von Malta, die unterzeichnet wurden vom Minister oder Leiter des Ministeriums, aus dem sie stammen, oder in seiner Abwesenheit von dem Stellvertreter, Assistenten oder sonstigen im Rang nachfolgenden zeichnungsberechtigten Beamten;
  • die Register aller Ministerien der Regierung von Malta;
  • alle von den zuständigen Behörden unterzeichneten öffentlichen Urkunden, die im Amtsblatt der Regierung veröffentlicht sind;
  • die Urkunden der Regierung von Malta, die im Auftrag der Regierung gedruckt und ordnungsgemäß veröffentlicht wurden;
  • die Urkunden und Register der Gerichte und der Kirchengerichte in Malta;
  • die Bescheinigungen, die vom Öffentlichen Register (Public Registry Office) und vom Grundbuchamt (Land Registry) ausgestellt wurden;
  • der Seeprotest vor dem Civil Court, First Hall;
  • sonstige Dokumente, die im Handelsschifffahrtsgesetz (Merchant Shipping Act) genannt sind (einschließlich Zulassungsbescheinigungen, die vom Registerführer oder von einem sonstigen bevollmächtigten Beamten unterzeichnet wurden, oder sonstige Vermerke auf einer Zulassungsbescheinigung, die allem Anschein nach vom Registerführer oder von einem sonstigen bevollmächtigten Beamten unterzeichnet wurden).

Es gibt auch andere Dokumente, die vorgelegt werden können und deren Inhalt nicht beweispflichtig ist. Beweispflichtig ist allerdings die Echtheit dieser Dokumente. Hierzu zählen:

  • die Urkunden und Register aller Einrichtungen oder öffentlichen Stellen, die durch Gesetz oder durch die Regierung bevollmächtigt und anerkannt sind;
  • kirchliche Urkunden und Register, in denen Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle eintragen werden, sowie die Anordnungen, die nach dem Gesetz in Anwesenheit eines Pfarrers getroffen werden;
  • die Urkunden und Register der Notare in Malta;
  • die Bücher der Gewerbetreibenden, die gemäß dem Gesetz geführt werden, jedoch nur in Bezug auf Vereinbarungen oder andere Transaktionen wirtschaftlicher Natur;
  • die Bücher öffentlicher Makler, die gemäß dem Gesetz geführt werden, in Bezug auf Vorgänge, die zwischen den vertragschließenden Parteien in Handelssachen stattgefunden haben.

Ein Gegenbeweis gegen den Inhalt dieser Urkunden ist zulässig.

Kap. 16 der Gesetze von Malta, Zivilgesetzbuch, enthält eine weitere gesetzliche Vermutung, nämlich die Annahme, dass ein eheliches Kind das leibliche Kind des Ehemanns der Ehefrau ist. Diese Vermutung kann im Wege eines eidlichen schriftlichen Antrags beim Zivilgericht (Kammer für Familiensachen) und unter Vorlage von Beweisen widerlegt werden.

1.3 In welchem Maß muss das Gericht von einer Tatsache überzeugt sein, um sein Urteil darauf stützen zu können?

Damit in Zivilsachen ein Urteil ergehen kann, muss das Gericht nach einer Wahrscheinlichkeitsabwägung davon überzeugt sein, dass ausreichend Beweise vorgelegt wurden.

Parteivernehmung). Es ist beispielsweise auch die Versicherung an Eides statt zulässig, 294 ZPO.

2 Beweisaufnahme

2.1 Erfolgt die Beweisaufnahme stets auf Antrag einer Partei oder kann das Gericht in bestimmten Fällen auch von sich aus Beweise erheben?

In einem Gerichtsverfahren kann jede Partei, unabhängig davon, welche Interessen sie damit verfolgt, auf eigenen Antrag, auf Antrag einer anderen Verfahrenspartei oder auf Aufforderung des Gerichts von Amts wegen Zeugnis ablegen. Wenn ein Verfahren aufgrund eines eidlichen schriftlichen Antrags eingeleitet wird, ist eine Liste der Zeugen zu erstellen. Dasselbe gilt für die eidliche schriftliche Erwiderung – auch sie muss eine Zeugenliste enthalten. Wenn eine Partei einen Zeugen beibringen muss, der nicht auf der Liste angegeben ist, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.

2.2 Wie geht es weiter, nachdem dem Beweisantrag einer Partei stattgegeben wurde?

Wenn dem Beweisantrag stattgegeben wurde, werden die Zeugen auf Antrag der Partei, die diese Zeugen beibringen möchte, vorgeladen. Anträge auf Vorladung können beim Court of Magistrates (Malta) und bei den Courts of Magistrates (Gozo) im Rahmen der unteren Gerichtsbarkeit mündlich gestellt werden.

2.3 In welchen Fällen kann das Gericht den Antrag einer Partei auf Beweiserhebung zurückweisen?

Das Gericht kann den Antrag einer Partei auf Beweiserhebung ablehnen, wenn es sich bei der geladenen Person um einen Rechtsanwalt, Legal Procurator oder Priester handelt. Darüber hinaus darf in der Regel keine Person als Zeuge in einem Verfahren aussagen, in dem sie bei einer Verhandlung anwesend war. Es liegt jedoch im Ermessen des Gerichts, in besonderen Fällen von dieser Regel abzuweichen, wenn hierfür hinreichende Gründe vorliegen. Es gibt zudem besondere Gesetze, die das Dienstgeheimnis regeln und die Offenlegung von geheimen oder vertraulichen Informationen verbieten. Außerdem kann das Gericht den Antrag zurückweisen, wenn es der Ansicht ist, dass der Zeuge nicht von Bedeutung für die Sache ist.

2.4 Welche verschiedenen Beweismittel sind zulässig?

Es gibt drei verschiedene Arten von Beweismitteln: Urkunden, mündliche Aussagen und eidesstattliche Erklärungen.

2.5 Wie wird ein Zeugenbeweis erhoben? Gibt es Unterschiede im Vergleich zur Erhebung eines Sachverständigenbeweises? Wie ist die Vorlage von Urkundenbeweisen und Sachverständigengutachten/Sachverständigenaussagen geregelt?

Zeugen werden grundsätzlich in einer öffentlichen Verhandlung mündlich vernommen. Das Gericht kann jedoch auch andere Formen der Beweisaufnahme vorsehen:

  • Der Zeugenbeweis kann sowohl bei in Malta als auch im Ausland lebenden Zeugen in Form einer eidesstattlichen Erklärung erbracht werden.
  • Ist eine Person im Begriff, Malta zu verlassen, oder so gebrechlich oder in vorgerücktem Alter, dass sie versterben oder es ihr unmöglich werden könnte, ihre Zeugenaussage zu machen, bevor die Rechtssache zur Verhandlung kommt, oder ist sie nicht in der Lage, den Verhandlungstermin wahrzunehmen, so ernennt das Gericht einen Gerichtsgehilfen, um die Aussage des Zeugen aufzunehmen. Über die dem Zeugen gestellten Fragen und die von ihm erteilten Antworten wird eine Niederschrift angefertigt. Der Zeuge unterschreibt die Aussage oder setzt anstelle der Unterschrift ein Kreuz.
  • Das Gericht kann auch einen zusätzlichen Richter (Supplementary Judge) bestellen, der einen bestimmten Zeugen anhört, wenn dieser aufgrund seines Alters das Haus nicht verlassen kann.
  • Wenn ein Zeuge im Ausland lebt, kann ein Anwalt einen Antrag auf ein Rechtshilfeersuchen zur Zeugenvernehmung stellen – die Partei, die die Vernehmung dieses Zeugen ersucht, legt schriftliche Fragen vor und nennt den Namen und die Anschrift der Person, die an ihrer Stelle bei der Vernehmung des Zeugen anwesend sein soll.
  • Hält das Gericht dies für angemessen, kann es eine Tonband- oder Videoaufzeichnung der Zeugenaussage gestatten.
  • Das Gericht kann auch einen Rechtssachverständigen bevollmächtigen, Zeugen zu hören und einen Eid abzunehmen.

Wird ein Rechtssachverständiger mit der Zeugenanhörung betraut, verfügt er über dieselben Mittel wie das Gericht.

2.6 Sind bestimmte Beweismittel beweiskräftiger als andere?

Alle Beweismittel haben dieselbe Beweiskraft.

2.7 Sind für bestimmte Tatsachen bestimmte Beweismittel zwingend?

Nein, aber es muss stets das beste Beweismittel vorgebracht werden.

2.8 Besteht eine Zeugenpflicht?

Ja, das Gesetz verpflichtet alle geladenen Zeugen zur Zeugenaussage. Ein Zeuge kann jedoch nicht zur Beantwortung von Fragen gezwungen werden, die zu seiner strafrechtlichen Verfolgung führen können.

2.9 In welchen Fällen besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht?

Der Ehemann oder die Ehefrau einer Verfahrenspartei ist ein vollwertiger Zeuge und kann auf Antrag jeder Partei zur Aussage gezwungen werden. Der Ehemann kann jedoch nicht dazu gezwungen werden, etwas offenzulegen, das seine Frau ihm im Vertrauen während ihrer Ehe gesagt hat. Dies gilt auch im umgekehrten Fall. Ebensowenig kann der Ehegatte zur Beantwortung von Fragen gezwungen werden, die dazu führen könnten, dass der andere Ehegatte strafrechtlich verfolgt wird.

Auch in Bezug auf Tatsachen, die Rechtsanwälten, Legal Procurators oder Priestern anvertraut wurden, besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Erteilt der Mandant dem Rechtsanwalt oder Legal Procurator jedoch seine Zustimmung oder erhält der Priester das Einverständnis der Person, die gebeichtet hat, so können sie zu Angelegenheiten befragt werden, in deren Kenntnis sie gelangt sind (vorbehaltlich der Zustimmung) – der Anwalt und der Legal Procurator in Bezug auf Dinge, die ihnen der Mandant zu dem Fall anvertraut hat, und der Priester in Bezug auf Tatsachen, die er unter dem Siegel des Beichtgeheimnisses erfahren hat.

Buch- oder Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Sozialarbeiter, Psychologen und Eheberater können nur durch Gerichtsbeschluss zur Preisgabe von Informationen gezwungen werden, die ihnen ihre Mandanten oder Patienten unter dem Siegel des Berufsgeheimnisses anvertraut haben oder in deren Kenntnis sie bei der Ausübung ihres Berufes gelangt sind. Dieses Recht gilt auch für Übersetzer/Dolmetscher, die mit der Übertragung solcher geheimen Informationen beauftragt wurden.

Ein Zeuge, der durch das Berufsgeheimnis gebunden ist, darf keine geheimen oder vertraulichen Informationen preisgeben, außer unter bestimmten Umständen gemäß dem in dem jeweiligen Fall anzuwendenden Recht.

2.10 Kann eine Person, die nicht als Zeuge aussagen will, zur Aussage gezwungen oder bestraft werden?

Wenn ein ordnungsgemäß geladener Zeuge nicht zu dem Termin erscheint, zu dem er geladen wurde, hat er sich der Missachtung des Gerichts schuldig gemacht und wird unverzüglich verurteilt und mit einer Geldbuße belegt. Das Gericht kann auch die Vorführung des Zeugen oder Ordnungshaft anordnen, um ihn in der folgenden Verhandlung zum Erscheinen und zur Aussage zu zwingen. Das Gericht kann jedoch von der Geldbuße absehen, wenn das Nichterscheinen hinreichend begründet wird.

2.11 Gibt es Personen, die nicht als Zeugen aussagen dürfen?

Jede zurechnungsfähige Person, kann als Zeuge benannt werden, sofern keine Ausnahmen bezüglich seiner Zeugenfähigkeit vorliegen. Es kann ein Zeuge jeden Alters benannt werden, sofern er sich der Tatsache bewusst ist, dass eine Falschaussage Unrecht ist.

2.12 Welche Rolle spielen das Gericht und die Parteien bei einer Zeugenvernehmung? Unter welchen Voraussetzungen ist eine Zeugenvernehmung per Videokonferenz oder mit anderen technischen Mitteln möglich?

Während der Vernehmung oder des Kreuzverhörs kann das Gericht dem Zeugen jede Frage stellen, die es für erforderlich oder zweckmäßig hält. Demgegenüber kann jede Partei, unabhängig davon, welche Interessen sie damit verfolgt, entweder auf eigenen Antrag, auf Antrag einer anderen Verfahrenspartei oder auf Aufforderung des Gerichts von Amts wegen Zeugnis ablegen.

In Fällen, bei denen Minderjährige beteiligt sind, hört der Richter den Minderjährigen normalerweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit oder es wird hierzu ein Kinderbeauftragter bestellt.

Zeugen, die außerhalb Maltas leben, können per Videokonferenz vernommen werden.

3 Beweiswürdigung

3.1 Verhindert die Beschaffung eines Beweises mit ungesetzlichen Mitteln, dass das Gericht den fraglichen Beweis bei der Urteilsfindung berücksichtigt?

Das Gericht ist bei seiner Entscheidung keinerlei Einschränkungen unterworfen, es sei denn, ein Beweis wurde mit ungesetzlichen Mitteln beschafft. Das Gericht lässt allerdings grundsätzlich Beweise außer Acht, die sich auf Tatsachen beziehen, die der Zeuge seiner Aussage nach von anderen Personen erfahren hat, oder auf Tatsachen, die von anderen Parteien angeführt werden, die selbst als Zeugen benannt werden und entsprechend aussagen können.

3.2 Wird meine Erklärung als Beweismittel anerkannt, wenn ich selbst Verfahrenspartei bin?

Ja, Aussagen einer Verfahrenspartei sind zulässig.

Letzte Aktualisierung: 22/03/2017

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