- 1 Muss ich bei einem ordentlichen Gericht oder bei einem Fachgericht (z. B. einem Arbeitsgericht) Klage erheben?
- 2 Wie finde ich im Falle der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte heraus, bei welchem Gericht ich konkret Klage erheben muss?
- 3 Wie finde ich im Falle der Zuständigkeit einer Fachgerichtsbarkeit heraus, wo ich konkret Klage erheben muss?
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1 Muss ich bei einem ordentlichen Gericht oder bei einem Fachgericht (z. B. einem Arbeitsgericht) Klage erheben?
In den meisten zivilrechtlichen Fällen sind die ordentlichen Zivilgerichte (im Rechtssystem Zyperns als Bezirksgerichte bezeichnet) zuständig.
Bei einem speziellen Rechtsstreit müssen Sie sich aber an ein dafür zuständiges Fachgericht wenden.
Beispielsweise werden Familienstreitigkeiten (Scheidung, Unterhalt, elterliche Verantwortung, Kontakt mit minderjährigen Kindern, Vermögensstreitigkeiten usw.) von den Familiengerichten der Republik Zypern verhandelt.
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten (Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, z. B. unrechtmäßige Kündigung, Entlassungen usw.) ist das Arbeitsgericht des Bezirks zuständig, in dem die Streitigkeit ihren Ausgang nahm, oder, falls es dort kein Arbeitsgericht gibt, das Arbeitsgericht des Bezirks, in dem der Kläger seinen Wohnsitz hat oder sich gewöhnlich aufhält. Überschreiten die Schadenersatzansprüche zwei (2) Jahresgehälter, sind die ordentlichen Zivilgerichte (Bezirksgerichte) zuständig.
Bei mietrechtlichen Streitigkeiten (z. B. Mieterhöhung, Räumung usw.) müssen Sie sich an das Gericht für Mietsachen des Bezirks wenden, in dem das Mietobjekt liegt.
2 Wie finde ich im Falle der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte heraus, bei welchem Gericht ich konkret Klage erheben muss?
Siehe Antwort auf Frage 2.2 unten.
2.1 Gibt es eine Unterscheidung zwischen unteren und oberen erstinstanzlichen Zivilgerichten (z. B. Amtsgerichte als untere Zivilgerichte und Landgerichte als obere Zivilgerichte) und wenn ja, welches ist für meinen Fall zuständig?
Das zyprische Rechtssystem kennt keine Unterscheidung bei den ordentlichen Zivilgerichten erster Instanz. Allerdings wird bei den Bezirksrichtern hinsichtlich ihres Rangs (Präsident, Oberster Richter und Richter des Bezirksgerichts) unterschieden, und ihre Zuständigkeit für die Verhandlung bestimmter Rechtssachen hängt von diesem Rang ab.
2.2 Örtliche Zuständigkeit (ist das Gericht der Stadt A für meinen Fall zuständig oder das Gericht in Stadt B?)
2.2.1 Die Grundregel zur örtlichen Zuständigkeit
Ein Bezirksgericht (ordentliches Zivilgericht) ist für folgende Streitfälle zuständig:
- Der Klagegrund entstand vollständig oder teilweise innerhalb des Bezirks, für den das Gericht zuständig ist.
- Der Beklagte oder einer der Beklagten hat zum Zeitpunkt der Klageerhebung in dem Bezirk gelebt oder gearbeitet, für den das Gericht zuständig ist.
- Alle Verfahrensparteien sind zyprische Staatsbürger, und der Klagegrund entstand vollständig oder teilweise innerhalb der Hoheitszone, oder der Beklagte (bzw. einer der Beklagten) lebt oder arbeitet innerhalb dieser Hoheitszone.
- Der Klagegrund entstand vollständig oder teilweise innerhalb der Hoheitszone durch die Nutzung eines Kraftfahrzeugs durch eine Person, die nach Artikel 3 des Kfz-Haftpflichtversicherungsgesetzes versichert war oder hätte versichert sein müssen.
- Der Klagegrund entstand vollständig oder teilweise innerhalb der Hoheitszone aufgrund eines Unfalls oder einer berufsbedingten Erkrankung eines Arbeitnehmers während seiner Beschäftigung, wofür der Arbeitgeber haftbar war und wogegen er nach Artikel 4 des Kfz-Haftpflichtversicherungsgesetzes versichert war oder hätte versichert sein müssen.
- Die Klage betrifft die Verteilung oder den Verkauf von unbeweglichem Vermögen oder eine andere auf unbewegliche Vermögenswerte bezogene Angelegenheit, und der unbewegliche Vermögenswert liegt innerhalb des Bezirks, für den das Gericht zuständig ist.
2.2.2 Ausnahmen von dieser Grundregel
Betrifft die Klage wohltätige Einrichtungen oder Patente oder Marken, für die nach Artikel 7 des Gesetzes 29/1983 und der in diesem Gesetz enthaltenen Tabelle das Bezirksgericht zuständig ist, kann Klage vor einem beliebigen Bezirksgericht erhoben werden.
2.2.2.1 In welchen Fällen kann ich zwischen dem Gericht am Wohnsitz des Beklagten (entsprechend der Grundregel) und einem anderen Gericht wählen?
Wenn in den im obenstehenden Absatz 2.2.1 genannten Fällen bereits eine alternative örtliche Zuständigkeit besteht oder in den in Absatz 2.2.2 aufgeführten Fällen.
2.2.2.2 In welchen Fällen muss ich bei einem anderen Gericht als dem am Wohnsitz des Beklagten (entsprechend der Grundregel) Klage erheben?
Wenn es für den Vermögensgegenstand nur eine einzige Zuständigkeit gibt (siehe letzten Punkt der Antwort auf Frage 2.2.1 oben).
2.2.2.3 Können die Parteien eines Rechtsstreits die Zuständigkeit eines Gerichts vereinbaren, das ansonsten unzuständig wäre?
Nein.
3 Wie finde ich im Falle der Zuständigkeit einer Fachgerichtsbarkeit heraus, wo ich konkret Klage erheben muss?
Normalerweise wird das Verfahren von einem zugelassenen Rechtsanwalt eingeleitet, der weiß, bei welchem Gericht Klage zu erheben ist. Falls Sie keinen Rechtsbeistand haben, können Sie sich an die Kanzlei des Obersten Gerichtshofs wenden, um Informationen zu erhalten.
Oberster Gerichtshof von Zypern
Charalambou Mouskou,
1404 Nicosia, Zypern
Tel.: +357 22865741
Fax: +357 22304500
E-Mail: chief.reg@sc.judicial.gov.cy
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