Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

In welchem Mitgliedstaat befindet sich das zuständige Gericht?

England und Wales
Inhalt bereitgestellt von
European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Muss ich bei einem ordentlichen Gericht oder bei einem Fachgericht (z. B. einem Arbeitsgericht) Klage erheben?

Die Art der Streitigkeit bestimmt, welches Gericht dafür zuständig ist. Zivilrechtliche Streitigkeiten werden in der Regel entweder beim County Court oder beim High Court anhängig gemacht; entscheidend sind der Streitwert und die Komplexität der Streitigkeit. Rechtsstreitigkeiten, an denen der Staat und eine Privatperson beteiligt sind, sowie in bestimmte Bereiche (z. B. Arbeitsrecht) fallende Angelegenheiten werden in der Regel vor Gerichten verhandelt. Informationen über die verschiedenen Gerichte sind der Website des Justizministeriums zu entnehmen.

Einige Anhörungsstellen (hearing centres) von County Courts haben alleinige Zuständigkeit in Zivilsachen, während andere über eine „Fachgerichtsbarkeit“ verfügen, die es ihnen ermöglicht, sich mit vermögens-, handels- oder technologie- und baurechtlichen Fällen zu befassen. Außerdem unterhält der High Court, der seinen gewöhnlichen Sitz in London hat, Bezirksgeschäftsstellen (District Registries) in vielen der Hauptregionen des Landes. Die Bezirksgeschäftsstellen ermöglichen es, dass Fälle des High Court außerhalb Londons von einem entsprechend qualifizierten Richter verhandelt und entschieden werden können. Der Administrative Court unterhält in bestimmten regionalen Zentren eine Vollzeitpräsenz des High Court.[1] Nachstehend findet sich eine eingehendere Beschreibung des High Court.

Da die Frage der Zuständigkeit oft nicht einfach zu beantworten ist – beispielsweise werden einige arbeitsrechtliche Fragen vor dem County Court und nicht vor dem Employment Tribunal verhandelt –, ist es ratsam, vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens Rat einzuholen. Weitere Informationen sind auch der Website des Justizministeriums zu entnehmen.

[1] Cardiff, Bristol, Birmingham, Leeds und Manchester.

2 Wie finde ich im Falle der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte heraus, bei welchem Gericht ich konkret Klage erheben muss?

Dies ergibt sich aus der Zivilprozessordnung (Civil Procedure Rules – CPR), die durch praktische Anweisungen (practice directions) zur Auslegung der Vorschriften ergänzt wird. In der praktischen Anweisung zu Teil 7 der Zivilprozessordnung ist festgelegt, auf welcher Ebene Gerichtsverfahren eingeleitet werden sollten. Ob der County Court oder der High Court zuständig ist, bestimmt sich nach dem Streitwert und der Komplexität der Streitigkeit. Grundsätzlich gilt, dass Rechtssachen mit einem Streitwert von unter 100 000 GBP vor dem County Court und Sachen mit einem höheren Streitwert vor dem High Court anhängig gemacht werden. Darüber hinaus besteht nach Teil 8 der Zivilprozessordnung ein Verfahren für Fälle, in denen es nicht um Geldforderungen geht; hier bestimmt sich die Zuständigkeit nach Gegenstand und Komplexität des Falls.

Geldforderungen werden bestimmten Verfahren (sog. „tracks“) zugeordnet: Forderungen bis 10 000 GBP werden dem Verfahren für geringfügige Forderungen (Small Claims Track) zugewiesen, während Forderungen im Wert von 10 000 GBP bis 25 000 GBP dem Schnellverfahren (Fast Track) unterliegen; Forderungen, die unter keines dieser Verfahren fallen, sind Gegenstand eines mehrstufigen Verfahrens (Multi Track). Die Zuweisung eines Falls zu einem Verfahren ist richterliche Aufgabe, d. h. Vorstehendes hindert einen Richter nicht daran, Fälle in Ausübung seiner Fallbearbeitungsbefugnisse einem bestimmten Verfahren und der Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts zuzuweisen. Nähere Erläuterungen finden sich hier.

Innerhalb des High Court bestehen drei Abteilungen (Divisions), die sich mit verschiedenen Arten von Fällen befassen:

Queen’s Bench Division — Diese Abteilung befasst sich mit einem breiten Spektrum von Zivilsachen, darunter Klagen auf Schadenersatz aus Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, Verleumdungsklagen, Handelsstreitigkeiten sowie seerechtliche Streitigkeiten (Zivilklagen im Zusammenhang mit Schiffen, bei denen es z. B. um Kollision, Beschädigung der Ladung oder Bergung geht). Zudem umfasst sie nun den Official Referees Court, der dem Technology and Construction Court angegliedert ist. Sie übt über den Administrative Court auch die Dienstaufsicht über ein breites Spektrum von Gerichten, Spruchkörpern und Stellen oder Personen aus, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen (einschließlich Minister). Dies erfolgt im Verfahren der gerichtlichen Überprüfung (Judicial Review), das gewährleistet, dass diese Stellen und Personen ihre Entscheidungen nach Recht und Gesetz treffen und die Befugnisse, die ihnen vom Parlament übertragen wurden, nicht überschreiten.

Chancery Division — Diese Abteilung befasst sich insbesondere mit vermögensrechtlichen Angelegenheiten, darunter Nachlassverwaltung, Auslegung von Testamenten, Insolvenzen, Steuerpartnerschaften, Patente und Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Kapital- und Personengesellschaften. Der neu eingerichtete Intellectual Property Enterprise Court #_ftn1[1] fällt ebenfalls in die Gerichtsbarkeit der Chancery Division.

Family Division — Diese Abteilung befasst sich mit Scheidungs- und Ehesachen, Kindersachen wie Adoption, nicht streitigen Testamenten und der Aufteilung des Vermögens von Personen, die ohne Testament verstorben sind.

Näheres zum Obersten Gerichtshof ist auch der Website des Justizministeriums zu entnehmen.

Falls Sie sich nicht sicher sind, welches Gericht zuständig ist, sollten Sie Rechtsberatung in Anspruch nehmen oder die Website des Justizministeriums konsultieren.

2.1 Gibt es eine Unterscheidung zwischen unteren und oberen erstinstanzlichen Zivilgerichten (z. B. Amtsgerichte als untere Zivilgerichte und Landgerichte als obere Zivilgerichte) und wenn ja, welches ist für meinen Fall zuständig?

2.2 Örtliche Zuständigkeit (ist das Gericht der Stadt A für meinen Fall zuständig oder das Gericht in Stadt B?)

2.2.1 Die Grundregel zur örtlichen Zuständigkeit

Wie bereits erwähnt, werden Klagen vor dem County Court nun grundsätzlich zentral ausgefertigt und dann erforderlichenfalls an Anhörungsstellen (hearing centers) übermittelt. Teil 26(2A)(2) der Zivilprozessordnung sieht vor, dass ein Fall an die Anhörungsstelle des County Court mit örtlicher Zuständigkeit am Wohnsitz des Beklagten verwiesen wird; umgekehrt steht es jeder Partei frei, die Anhörung in einer bestimmten Anhörungsstelle zu beantragen. Unter Berücksichtigung der Fachgerichtsbarkeit kann es sein, dass die zugewiesene Anhörungsstelle für die Parteien nicht vor Ort ist, wenn dies Sache von einem spezialisierten Richter verhandelt werden muss.

Darüber hinaus gibt es spezifische Arten von Klagen, die sich nach einem bestimmten Ort richten; hierzu gehören beispielsweise Klagen im Zusammenhang mit Grundbesitz, Klagen nach dem Verbraucherkreditgesetz (Consumer Credit Act) oder die Herausgabe von Waren betreffende Klagen. In diesen Fällen muss die Klage an dem Ort erhoben werden, an dem die Person, die über die Waren verfügt, wohnt oder ihre Geschäftstätigkeit ausübt. Weitere Informationen zu diesen Ausnahmen finden sich in den Teilen 55 und 7 der Zivilprozessordnung für England und Wales.

2.2.2 Ausnahmen von dieser Grundregel

Abweichend von der Grundregel wird eine Angelegenheit vor dem Gericht verhandelt, das unter Berücksichtigung der Art des Falls, der zur Verfügung stehenden Gerichte und der Erklärungen der Parteien zum geeigneten Ort am besten geeignet ist, sich mit der Angelegenheit zu befassen.

2.2.2.1 In welchen Fällen kann ich zwischen dem Gericht am Wohnsitz des Beklagten (entsprechend der Grundregel) und einem anderen Gericht wählen?

Die Grundregel besagt, dass ein Fall erforderlichenfalls an die Anhörungsstelle des County Court mit örtlicher Zuständigkeit am Wohnsitz oder am Ort der Geschäftstätigkeit des Beklagten verwiesen wird. Die Parteien können jedoch auf Antrag den Gerichtsstand wählen; die Entscheidung über den Antrag bleibt dem Gericht vorbehalten. Einige vor dem High Court in London anhängig gemachte Klagen können vor einer der verschiedenen Bezirksgeschäftsstellen verhandelt werden. Weitere Informationen über die Verweisung von Fällen sind Teil 30 der Zivilprozessordnung zu entnehmen.

2.2.2.2 In welchen Fällen muss ich bei einem anderen Gericht als dem am Wohnsitz des Beklagten (entsprechend der Grundregel) Klage erheben?

Grundsätzlich sind Streitwert oder Komplexität der Rechtsstreitigkeit maßgeblich für die Bestimmung des zuständigen Gerichts (siehe oben). Die Parteien sind zwar in der Lage, einen bestimmten Gerichtsstand zu beantragen, doch liegt die endgültige Entscheidung beim Gericht. Es ist nicht Sache des Kläger, zu entscheiden, vor welchem Gericht ein Verfahren angestrengt wird. Nach Teil 2.7 der Zivilprozessordnung steht es zudem im alleinigen Ermessen des Gerichts, sich mit Fällen zu befassen, für die es sich zuständig fühlt. Weitere Einzelheiten sind der Zivilprozessordnung zu entnehmen.

2.2.2.3 Können die Parteien eines Rechtsstreits die Zuständigkeit eines Gerichts vereinbaren, das ansonsten unzuständig wäre?

Nein.

3 Wie finde ich im Falle der Zuständigkeit einer Fachgerichtsbarkeit heraus, wo ich konkret Klage erheben muss?

Die Zuständigkeiten der verschiedenen Abteilungen des High Court und Einzelheiten zu den Gerichten, die sich mit Familiensachen befassen, werden oben beschrieben.

Folgen Sie den nachstehenden Links, um weitere Informationen zu den County Courts und dem High Court zu erhalten.

Weiterführende Links

Justizministerium

Letzte Aktualisierung: 16/09/2021

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