- 1 Muss ich bei einem ordentlichen Gericht oder bei einem Fachgericht (z. B. einem Arbeitsgericht) Klage erheben?
- 2 Wie finde ich im Falle der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte heraus, bei welchem Gericht ich konkret Klage erheben muss?
- 3 Wie finde ich im Falle der Zuständigkeit einer Fachgerichtsbarkeit heraus, wo ich konkret Klage erheben muss?
1 Muss ich bei einem ordentlichen Gericht oder bei einem Fachgericht (z. B. einem Arbeitsgericht) Klage erheben?
In Irland sind die Zivilgerichte für die Verhandlung von Rechtsstreitigkeiten zuständig, an denen Einzelpersonen, Organisationen oder auch der Staat beteiligt sind. Diese Auseinandersetzungen können sich auf Angelegenheiten aller Art beziehen, von der Körperverletzung infolge eines KFZ-Unfalls bis hin zur Anfechtung einer Unternehmensübernahme. Im Zivilverfahren verklagt der Kläger den Beklagten auf Wiedergutmachung eines zugefügten Unrechts. Dies geschieht normalerweise dadurch, dass dem Kläger Schadensersatz in Form einer Geldzahlung zugesprochen wird.
Der District Court, der Circuit Court und der High Court (Oberstes Zivil- und Strafgericht) sind allesamt Gerichte der ersten Instanz. Der Supreme Court (Oberster Gerichtshof) ist nur für Rechtsmittelverfahren sowie für bestimmte verfassungsrechtliche Angelegenheiten zuständig. Der Court of Appeal ist ein reines Rechtsmittelgericht.
Der District Court und der Circuit Court verfügen jeweils über eine eingeschränkte sachliche und örtliche Zuständigkeit. Das bedeutet, dass sie nur mit Rechtssachen befasst werden können, deren Streitwert eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet und bei denen die Verfahrensparteien in einem bestimmten Gebiet ansässig oder niedergelassen sind bzw. ein Vertrag in einem bestimmten Gebiet geschlossen wurde. Rechtsmittel gegen die Entscheidungen des District Court werden vor dem Circuit Court verhandelt, und für Rechtsmittel gegen die Entscheidungen des Circuit Court ist der High Court zuständig.
Der Small Claims Court (Gericht für geringfügige Forderungen) ist eine Abteilung des District Court und befasst sich mit verbraucherrechtlichen Angelegenheiten, deren Streitwert 2000 EUR nicht übersteigt. Er kann auch bei Unternehmensstreitigkeiten in Anspruch genommen werden.
Vor dem District Court werden Angelegenheiten mit einem Streitwert von höchstens 15 000 EUR verhandelt, während der Circuit Court für Rechtssachen zuständig ist, deren Streitwert 75 000 EUR (60 000 EUR bei Klagen wegen Körperverletzung) nicht übersteigt. Der Circuit Court ist auch bei Familiensachen zuständig, insbesondere bei Scheidungsverfahren, bei Verfahren zur Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und bei Verfahren zur Eheaufhebung. Der High Court wird mit Angelegenheiten befasst, deren Streitwert mindestens 75 000 EUR (60 000 EUR bei Klagen wegen Körperverletzung) beträgt.
Arbeitsrechtliche Ansprüche unterliegen der Entscheidungsgewalt des Employment Appeals Tribunal (Arbeitsgericht), einem unabhängigen Organ der Rechtspflege. Es befasst sich mit einem breiten Spektrum an Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. In bestimmten Fällen können die Parteien beim Circuit Court Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Employment Appeals Tribunal einlegen; die Frist hierfür beträgt sechs Wochen ab dem Datum der Entscheidung. Wenn die Entscheidung nicht angefochten und dennoch nicht vom Arbeitgeber umgesetzt wird, kann der Minister for Jobs, Enterprise and Innovation (Arbeitsminister) im Namen des Arbeitnehmers Klage vor dem Circuit Court erheben. Jede der Prozessparteien kann beim High Court Revision gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts einlegen, die dadurch allerdings nur auf Rechtsfehler überprüft wird.
Der im Jahr 2004 gegründete Commercial Court (Handelsgericht) ist eine Fachabteilung des High Court. Die Verfahren vor diesem Gericht werden insbesondere durch Order 63A der Rules of the Superior Courts (Regel 63 A der Verfahrensordnung der höherinstanzlichen Gerichte) geregelt. Er ist für Handelssachen mit einem Streitwert von mindestens einer Million Euro, für Streitigkeiten über Rechte des geistigen Eigentums sowie für Rechtsmittel und Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen der Aufsichtsbehörden zuständig. Das Gericht befasst sich auch mit anders gearteten Fällen, wenn der Richter dies für zweckmäßig erachtet. Es gibt kein automatisches Anrecht darauf, dass eine Angelegenheit in die Liste der handelsrechtlichen Verfahren des High Court aufgenommen wird. Die Entscheidung hierüber liegt im Ermessen der Richter am Commercial Court. Bei diesem Gericht kommt ein ausgefeiltes Fallbearbeitungssystem zum Einsatz, durch das die Vorbereitungen für die Gerichtsverhandlung optimiert, unangebrachte Kosten- und Vermeidungstaktiken verhindert und die uneingeschränkte Offenlegung bestimmter Informationen vor der Gerichtsverhandlung gewährleistet werden sollen.
2 Wie finde ich im Falle der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte heraus, bei welchem Gericht ich konkret Klage erheben muss?
2.1 Gibt es eine Unterscheidung zwischen unteren und oberen erstinstanzlichen Zivilgerichten (z. B. Amtsgerichte als untere Zivilgerichte und Landgerichte als obere Zivilgerichte) und wenn ja, welches ist für meinen Fall zuständig?
Die Zuständigkeit des Gerichts der ersten Instanz richtet sich nach Gegenstand (Vertrag, unerlaubte Handlung usw.) und Streitwert der Klage (siehe oben).
Für die Zwecke der Organisation des District Court ist Irland in 24 Gerichtskreise unterteilt, die jeweils über mindestens einen auf ständiger Basis zugeteilten Richter verfügen. In den zwei größten Städten, Dublin und Cork, erfordert der hohe Arbeitsanfall die ständige Zuteilung mehrerer Richter. Für die Zwecke der Organisation des Circuit Court ist das Land in acht Gerichtsbezirke unterteilt, wobei jeder Bezirk über einen Richter verfügt. Die Bezirke Dublin und Cork bilden eine Ausnahme, da hier wegen des umfangreichen Arbeitsvolumens eine größere Anzahl an Richtern tätig ist. In der Regel verhandelt der High Court Klagen, bei denen er die originäre Zuständigkeit besitzt, in Dublin. Darüber hinaus befasst er sich im Verlauf des Jahres zu feststehenden Terminen an verschiedenen Tagungsorten in den irischen Provinzen mit Klagen wegen Körperverletzung bzw. wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Zudem tagt der High Court an Verhandlungsorten in den Provinzen, um über Rechtsmittel zu entscheiden, die gegen zivilrechtliche und familienrechtliche Entscheidungen des Circuit Court eingelegt wurden.
Der District Court ist für Rechtsstreitigkeiten zuständig, die sich auf Verträge, auf bestimmte unerlaubte Handlungen, auf Mietkauf- und Ratenkaufverträge, auf Miet- oder Pachtverhältnisse (etwa die Wohnungsräumung infolge von Mietschulden) sowie auf Klagen wegen der rechtswidrigen Zurückbehaltung von Sachen oder Gegenständen beziehen und deren Streitwert 15 000 EUR nicht übersteigt. Darüber hinaus verfügt der District Court über eine ganze Reihe von Befugnissen bei der Vollstreckung von Urteilen gleich welchen Gerichts, die den Beklagten zur Begleichung von Schulden verpflichten, bei der Erteilung von Genehmigungen, wie etwa Schanklizenzen, sowie bei Sorgerechtsangelegenheiten und Unterhaltsansprüchen von Kindern und Jugendlichen.
Der Circuit Court ist für Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, Erbsachen, Verfahren zur Nachlassverwaltung, billigkeitsrechtliche Verfahren, Räumungsklagen, Klagen auf neue Mietverträge sowie für Klagen im Zusammenhang mit Mietkauf- und Ratenkaufverträgen zuständig, wenn der Streitwert 75 000 EUR (60 000 EUR bei Klagen wegen Körperverletzung) nicht überschreitet. Darüber hinaus fallen Familiensachen (u. a. Verfahren zur Trennung ohne Auflösung des Ehebandes, zur Scheidung und zur Eheaufhebung sowie Rechtsmittel gegen Entscheidungen des District Court) in seine Entscheidungsgewalt. Der Circuit Court ist auch die Rechtsmittelinstanz für schiedsgerichtliche Entscheidungen bei Streitigkeiten über Miet- und Pachtzinsen.
Am Circuit Court werden zivilrechtliche Angelegenheiten vor einem Einzelrichter ohne Beisitzer verhandelt. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des District Court werden vor dem Circuit Court in einem neuen Verfahren verhandelt, wobei die Entscheidung des Circuit Court endgültig ist und nicht mehr angefochten werden kann.
Laut Verfassung verfügt der High Court in allen Rechts- und Sachfragen über die uneingeschränkte originäre Zuständigkeit. Das bedeutet, dass er die Entscheidungsgewalt in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten besitzt, bei denen die beklagte Partei in Irland ansässig ist, der geltend gemachte Vertrag in Irland geschlossen wurde, die mutmaßliche unerlaubte Handlung in Irland begangen wurde oder die verfahrensgegenständliche Immobilie im Hoheitsgebiet des irischen Staates liegt. Der High Court befasst sich mit Rechtsmitteln, die gegen Entscheidungen des Circuit Court eingelegt wurden, und übt die Dienstaufsicht über den District Court und andere untere Gerichte aus. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des High Court werden vor dem Court of Appeal (Rechtsmittelgericht) oder vor dem Supreme Court (Oberster Gerichtshof) verhandelt, wenn letzterer bestätigt, dass es sich um eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung für die Allgemeinheit oder für die Rechtspflege handelt. Der Court of Appeal kann ein bei ihm anhängiges Rechtsmittelverfahren an den Supreme Court weiterleiten, wenn dieser bestätigt, dass die Angelegenheit von besonderer Bedeutung für die allgemeine Öffentlichkeit oder für die Rechtspflege ist. Das Rechtsmittelverfahren wird nicht in Form einer erneuten mündlichen Verhandlung durchgeführt, sondern stützt sich auf das Protokoll der Beweisaufnahme im ersten Rechtszug und rechtliche Argumente.
2.2 Örtliche Zuständigkeit (ist das Gericht der Stadt A für meinen Fall zuständig oder das Gericht in Stadt B?)
2.2.1 Die Grundregel zur örtlichen Zuständigkeit
Bei zivilrechtlichen Ansprüchen richtet sich die Zuständigkeit des District Court bzw. des Circuit Court nach dem Ort, an dem der Beklagte oder einer der Beklagten seinen Wohnsitz hat, seine berufliche Tätigkeit ausübt oder ein Geschäft betreibt. Die meisten vertragsrechtlichen Angelegenheiten unterstehen der Entscheidungsgewalt des District Court bzw. des Circuit Court, in dessen Gebiet der Vertrag angeblich geschlossen wurde. Bei Verfahren wegen unerlaubter Handlung richtet sich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts nach dem Ort, an dem die unerlaubte Handlung mutmaßlich begangen wurde, bei Familiensachen nach dem Wohnort des Antragstellers und bei Verfahren über ein Miet- bzw. Pachtverhältnis oder das Eigentum an einer Immobilie nach dem Ort, an dem sich die Liegenschaft befindet.
2.2.2 Ausnahmen von dieser Grundregel
2.2.2.1 In welchen Fällen kann ich zwischen dem Gericht am Wohnsitz des Beklagten (entsprechend der Grundregel) und einem anderen Gericht wählen?
Nicht zutreffend.
2.2.2.2 In welchen Fällen muss ich bei einem anderen Gericht als dem am Wohnsitz des Beklagten (entsprechend der Grundregel) Klage erheben?
Nicht zutreffend.
2.2.2.3 Können die Parteien eines Rechtsstreits die Zuständigkeit eines Gerichts vereinbaren, das ansonsten unzuständig wäre?
Nicht zutreffend.
3 Wie finde ich im Falle der Zuständigkeit einer Fachgerichtsbarkeit heraus, wo ich konkret Klage erheben muss?
Auf der Website des Courts Service of Ireland wird die Struktur des irischen Gerichtswesens ausführlich erläutert. Darüber hinaus gibt der irische Gerichtsdienst eine Informationsbroschüre für die Öffentlichkeit mit dem Titel „Explaining the Courts“ heraus. Weitere Informationen über das irische Gerichtssystem sind beim Citizens Information Board (Bürgerinformationsstelle) erhältlich, einer staatlichen Einrichtung, die Bürger über ein breites Spektrum öffentlicher und sozialer Dienstleistungen informiert, berät und Bürger bei der Wahrnehmung ihrer Interessen unterstützt. Das Citizens Information Board betreibt eine Website, ist telefonisch erreichbar und unterhält zahlreiche Besucherzentren im ganzen Land.
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