Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: link
    • Mitgliedstaat: Frankreich
    • Gebräuchliche Bezeichnung:link
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 15/11/2010
    • Gericht: Cour de Cassation
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Package Travel Directive, Article 5, 1. Distance Selling Directive, Article 7, 1.
  • Leitsatz
    Bei einem Fernabsatzvertrag haftet der Unternehmer dem Käufer für die ord-nungsgemäße Ausführung der aus dem Fernabsatzvertrag tierenden Ver-pflichtung, sowohl bei der Ausführung durch den Unternehmer selbst, als auch bei der Ausführung durch einen anderen Anbieter.
  • Sachverhalt
    Frau X und Herr Y kauften beim Online-Reisebüros "Go Voyages" Flugti-ckets für Flüge von Salvador de Bahia nach Brasilia und von Brasilia nach Belem, ausgeführt von der brasilianischen Fluggesellschaft Varig, sowie Flüge von Belem nach Pointe-à-Pitre, ausgeführt von der Flugge-sellschaft Air Caraïbes. "Go Voyages" informierte Frau X und Herrn Y, dass der Flug von Salvador de Ba-hia nach Brasilia von Varig abgesagt wurde, und dass es von der Firma TAM sichergestellt sei, die dann jedoch das Einsteigen der Passagiere (Boarding) wegen Überbuchung verweigerte. Frau X und Herr Y legten Klage gegen "Go Voyages", das Reisebüro, ein, mit welcher Sie Ersatz für Schäden, die sie als Folge des verweigerten Einsteigens in das Flugzeug (Boarding), erlitten hatten.
  • Rechtsfrage
    Laut Urteil des Cour de Cassation, haftet der Unternehmer dem Käufer für die ordnungsgemäße Ausführung der aus dem Fernabsatzvertrag tierenden Verpflichtung, sowohl bei der Ausführung durch den Unternehmer selbst, als auch bei der Ausführung durch einen anderen Anbieter.
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

  • Verbundene Rechtssachen

    Keine Ergebnisse verfügbar

  • Rechtsliteratur

    Keine Ergebnisse verfügbar

  • Ergebnis