Die OFE kann in ihrer Eigenschaft als Verbraucherschutzorganisation von Unternehmern verwendete missbräuchliche AGBs vor Gericht anfechten.
In dem Prozess, der wegen einer Tätigkeit eingeleitet wurde, welche einen Nachteil verursacht, der einen breiten Kreis von Verbrauchern berührt oder eine bedeutende Größenordnung aufweist, ist die Tatsache entscheidend, welchen Kreis von Verbraucher die Tätigkeit betrifft und nicht, wie viele Verbraucher sich gegen diese Tätigkeit beschwert haben.