Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: link
    • Mitgliedstaat: Italien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Alessandro Barnabò v. Banco Napoli e altro
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 23/10/1997
    • Gericht: Corte di Appello
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 1, 1.
  • Leitsatz
    1. Die Regelung bezüglich missbräuchlicher Vertragsklauseln in Verbraucherverträgen ist nur auf Vereinbarungen anwendbar, die nach dem 31. Dezember 1994 getroffen wurden (beachten Sie: alle Mitgliedsstaaten mussten die Richtlinie bis zum 31. Dezember 1994 in ihr nationales Recht umsetzten). Dieser Norm, die ausdrücklich von der Richtlinie des Rates 93/13 vom 5. April 1993 festgelegt wurde, liegt das allgemeine Prinzip “pacta sunt servanda” zu Grunde.
    2. Aus dem oben Gesagten, folgt, dass die Regelung der Richtlinie 93/13 im vorliegenden Fall nicht anwendbar ist, da die missbräuchliche Klausel schon vor diesem Datum wirksam geworden ist.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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