Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: link
    • Mitgliedstaat: Italien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Adiconsum v. Accord Viaggi S.r.l.
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 11/07/2000
    • Gericht: Tribunale
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 1, 1. Unfair Contract Terms Directive, Article 2 Unfair Contract Terms Directive, Article 3, 1. Unfair Contract Terms Directive, Article 7 Unfair Contract Terms Directive, ANNEX I, 1. Package Travel Directive, Article 1
  • Leitsatz
    1. Das Tribunale di Palermo hat erklärt, dass Verträge über Pauschalreisen, Pauschalurlaube und Pauschaltouren den Art. 1469 ff. des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches unterliegen.
    2. Daher ist eine Klausel zur Wahl des Gerichtsstandes, nach der jede, aus dem benannten Vertrag resultierende Streitigkeit von dem Gericht entschieden werden sollte, an dessen Ort der Reiseveranstalter seinen Firmensitz hat, gemäß Art. 1469-bis des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches missbräuchlich.
    3. Auch eine Klausel in diesen Verträgen, durch die der Reiseveranstalter berechtigt wird, die Hotels nach persönlichen Kriterien einzustufen, ist missbräuchlich.
    4. Des weiteren stellt die in Art. 1469-sexies des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelte Unterlassungsklage für das Gericht ein allgemeines vorgreifendes Rechtsmittel mit dem Ziel dar, die Verbreitung missbräuchlicher Klauseln in Verbraucherverträge zu verbieten.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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  • Rechtsliteratur

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