Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: n. 19591/2004
    • Mitgliedstaat: Italien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Credito Emiliano S.p.A. v. Pugliese Vincenzo
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 29/09/2004
    • Gericht: Corte di cassazione
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 3, 2. Unfair Contract Terms Directive, ANNEX I, 1.
  • Leitsatz
    1. Um die Vermutung zu widerlegen, dass eine Vertragsklausel, welche vorsieht, dass nicht das Gericht zuständig ist, an dessen Ort der Verbraucher seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 1469 bis, Abs. 3, Nr. 19 Bürgerliches Gesetzbuch), missbräuchlich ist, muss die Geschäftsperson beweisen, dass eine solche Klausel, die für vertragliche Verpflichtungen einen anderen als in der Wahlmöglichkeit vorgesehenen Gerichtsstand bestimmt (nach Art. 20 der italienischen Zivilprozessordnung) mit dem Verbraucher einzeln ausgehandelt wurde (Art. 1469 ter, Abs. 4 und 5 Bürgerliches Gesetzbuch).
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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