Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 36229/2003
    • Mitgliedstaat: Italien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:link
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 28/06/2003
    • Gericht: Tribunale
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 2 Unfair Contract Terms Directive, Article 3, 1. Injunctions Directive, Article 1, 1. Injunctions Directive, Annex I
  • Leitsatz
    Das Tribunale di Roma hat eine deutliche Entscheidung zur Auslegung des Gesetzes Nr. 281 vom 30. Juli 1998 getroffen.
    Insbesondere hat das Gericht bestätigt, dass Verbraucherverbände eine einstweilige Verfügung (d.h. “inibitoria urgente) nur beantragen können, um dringende und irreparable Schäden an Verbraucherinteressen zu verhindern.
    Eine Klausel, die eine überhöhte Vertragsstrafe bei Zahlungsverzugs für ein Parkticket vorsieht, ist gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 281 vom 10. Oktober 1990 missbräuchlich und sollte daher als nichtig angesehen werden.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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  • Rechtsliteratur

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