Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: link
    • Mitgliedstaat: Italien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:San Paolo IMI s.p.a. v. Codacons
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 01/03/2005
    • Gericht: Corte di Appello
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 1, 1. Injunctions Directive, Article 1, 1. Injunctions Directive, Annex I
  • Leitsatz
    Der Corte di Appello di Torino hat einen Präzedenzfall bezüglich der Auslegung des Gesetzes Nr. 281 vom 30. Juli 1998 entschieden.
    In der Entscheidung wurde erklärt, dass eine durch das Gesetz Nr. 281 gewährleistete Unterlassungsklage erhoben werden kann, um Verstöße gegen Verbraucherinteressen zu korrigieren und zu beseitigen.
    Daher kann eine Unterlassungsklage vom Kläger nicht erhoben werden, um feststellen zu lassen, dass eine Handlung oder ein Verhalten des Beklagten rechtswidrig war oder um zu Gunsten der Verbraucher Schadensersatz zugesprochen zu bekommen.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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