Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: link
    • Mitgliedstaat: Italien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Taglienti v. Mediofactoring S.p.A.
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 18/12/2001
    • Gericht: Corte di Appello
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 1, 1. Unfair Contract Terms Directive, Article 2 Unfair Contract Terms Directive, Article 3, 1.
  • Leitsatz
    1. Die Regelung über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (Art. 1469-bis ff. des italienischen bürgerlichen Gesetzbuches) ist nicht auf Verträge anwendbar, die vor Umsetzung dieser Regelung in das italienische Recht geschlossen wurden. Jedenfalls ist die Richtlinie 93/13 hinreichend bestimmt und self-executing und ist daher auf Verträge anwendbar ,die nach ihrem Erlass vereinbart wurden.
    2. Art. 1469-bis des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches gilt nicht für persönliche Bürgschaften, die von Anteilsinhabern zu Gunsten des Unternehmens aufgenommen wurden (Art. 1936 des italienischen bürgerlichen Gesetzbuches).
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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