Das Gericht muss von Amts wegen überprüfen, ob die Klauseln in einem Verbraucher-vertrag unfair sind, auch dann, wenn es seine eigene örtliche Zuständigkeit prüft.
Eine Zuständigkeitsklausel, die dem Kläger erlaubt, den Beklagten vor den Brüsseler Ge-richtshof zu laden, ist nicht unfair, da sie keine signifikante Ungleichheit zwischen dem Verkäufer (mit Sitz in der angrenzenden Provinz) und seinen belgischen Kunden begrün-det, da Belgien kein Flächenstaat und Brüssel zudem zentral gelegen und einfach zugäng-lich ist.