Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: No 4335
    • Mitgliedstaat: Bulgarien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:.Der oekonomische Ministerium und „Tourist”GmbH
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 28/03/2011
    • Gericht: Върховен административен съд
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Package Travel Directive, Article 5, 2. Package Travel Directive, Article 7
  • Leitsatz
    Der Reiseveranstalter soll jedes Jahr einen Versicherungsvertrag fuer „ Zivilhaftung” schliessen und ihn im Ministerium vorlegen, sonst wird er vom Nationalen Register der Reiseveranstalter und Touristikagente abgemeldet sein.
  • Sachverhalt
    - Der oekonomische Minister hat mit einem Befehl No T P Д-14-79 / 13.10.2010 die „Tourist”GmbH als Reiseveranstalter im Register fuer Reiseveranstalter und Touristikagente abgemeldet, weil sie den Versicherungsvertrag in 14 Tagen seit des Abschlusses im Ministerium nicht vorgelegt hat.
    -Nach dem Artikel 42 Abs.4 des Tourismusgesetzes ist das eine Pflicht jeden Jahr solchen Vertrag zu schliessen und in der Anstalt fuer Tourismus bei dem Ministerium vorzulegen. Sonst sollen sie mit einem Befehl des Ministers vom Register abgemeldet werden.
    - Die GmbH fochte den Befehl des Ministers als nichtig an. Sie behauptet, dass sie den Vertrag geschlossen hat und ihn im Ministerium vorgelegt hat, aber sie zeigte keine Beweise dafuer.
  • Rechtsfrage
    Die Anfechtungsklage wurde vom Gericht abgeweist und der Befehl des Ministers bestaetigt.
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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  • Rechtsliteratur

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