Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: IV ZR 138/99
    • Mitgliedstaat: Deutschland
    • Gebräuchliche Bezeichnung:N/A
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 09/05/2001
    • Gericht: BGH
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte: Rechtsprechung Deutschland Deutsch
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 1, 1. Unfair Contract Terms Directive, Article 3, 2. Unfair Contract Terms Directive, Article 4, 1. Unfair Contract Terms Directive, Article 5
  • Leitsatz
    1. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), die Rechtsvorschriften nur wiedergeben und in jeder Hinsicht mit ihnen übereinstimmen (sog. deklaratorische Klauseln), sind der Inhaltskontrolle entzogen. Derartige Klauseln können jedoch auf ihre Transparenz hin überprüft werden, wenn die betreffenden Rechtsvorschriften nur einen gesetzlichen Rahmen vorgeben, der durch den Versicherer auszufüllen ist.
    2. Nach dem Transparenzgebot ist der Verwender von AVB entsprechend den Grundsätzen von Treu und Glauben gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen. Dabei kommt es nicht nur darauf an, dass die Klausel in ihrer Formulierung für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer verständlich ist. Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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