1. Der Corte die cassazione hat festgestellt, dass der Verbraucherverband nicht das Recht hat, dem Prozess beizutreten. Ein solches Recht wurde vom Gesetz Nr. 281 vom 30 Juli 1998 unter der Bedingung, dass bestimmte Voraussetzung erfüllt sind, vorgesehen. Dieses Gesetz ist in diesem Fall jedoch nicht anwendbar. (d.h. zum Zeitpunkt des Falles war das Gesetz Nr. 281 vom 30 Juli 1998 noch nicht in Kraft).