Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 8465
    • Mitgliedstaat: Italien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Soc. Westminster v. Graziana Bambini
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 25/09/1996
    • Gericht: Corte di cassazione
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Doorstep Selling Directive, Article 1, 1.
  • Leitsatz
    1. Der Artikel 12 des Gesetzes 15. Januar 1992, Nr. 50 legt fest, dass das Gericht, an dessen Ort der Verbraucher seinen Wohnsitz oder seien gewöhnlichen Aufenthalt hat, für Streitigkeiten zuständig ist, die sich aus außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ergeben.
    2. In der Entscheidung stellt der Corte di cassazione fest, dass diese Vorschrift nur auf Verträge anwendbar ist, die nach Einführung des Gesetzes 15. Januar 1992, Nr. 50 geschlossen wurden.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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