Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 369/2003
    • Mitgliedstaat: Spanien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Laura v “Cambridge Institute 1908, S. L.”
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 15/09/2003
    • Gericht: Audiencia Provincial
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Doorstep Selling Directive, Article 4 Doorstep Selling Directive, Article 5
  • Leitsatz
    Der einseitige Rücktritt eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen Vertrage, ist auch dann wirksam, wenn er innerhalb von 7 Tagen mündlich erklärt wird, insbesondere wenn der Unternehmer seiner Pflicht, ein Widerrufsformular oder -dokument zur Verfügung zu stellen, nicht nachgekommen ist.
    Nach spanischem Recht bedarf der Widerruf keiner besonderen Form, die Beweislast hierfür liegt allerdings beim Verbraucher (Artikel 5.2 und 5.3 des Gesetzes 26/1991)
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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