Eine Verletzung der Vorschriften über missbräuchliche Vertragsklauseln wird mit relativer Nichtigkeit sanktioniert. Infolgedessen kann das Gericht die Nichtigkeit einer miss-bräuchlichen Klausel nicht auf eigene Initiative erklären.
Eine vertragliche Klausel, nach welcher der Verkäufer seine Haftung für die Erfüllung einer Hauptleistungspflicht ausschließt, verursacht eindeutig und offensichtlich ein Un-gleichgewicht im Sinne des Art. 31 des Gesetzes vom 14 Juli 1991.