Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 960/1999
    • Mitgliedstaat: Spanien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:“Viajes Mundidear S.A.” v Jordi T. and Joana M. T.
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 01/03/2001
    • Gericht: Audiencia Provincial
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Package Travel Directive, Article 1 Package Travel Directive, Article 2, 5. Package Travel Directive, Article 4, 1., (a)
  • Leitsatz
    1. Das Fehlen der rechtlichen Voraussetzung einen Pauschalreisevertrag schriftlich zu formulieren macht ihn nicht unwirksam, wenn anders bewiesen werden kann, dass er durch Beurteilung der Aktivitäten der Vertragsparteien geschlossen wurde.
    2. Die Existenz des Vertrages und die Maßnahmen, die das Reisebüro durchgeführt hat, um die Buchungen vorzunehmen, zwingt den Verbraucher dazu für die Leistungen zu bezahlen, da nach Art. 9.4 Gesetz 21/1995 „in dem Fall, in dem der Verbraucher bei Abreise nicht erscheint, der Verbraucher oder Verwender verpflichtet ist für die gesamten Kosten der Reise zu bezahlen“, da das Reisebüro die Buchungen nicht stornieren kann und die erlitte-nen Schäden 100% der Kosten der Reise betragen.
    3. Die Verpflichtung des Verbauchers, einen gültigen Pass zu besitzen, ist allgemein bekannt, so dass das Reisebüro im Falle eines Verstoßes nicht dafür haftet.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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