Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 32/2005
    • Mitgliedstaat: Spanien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Diego v “Prosovano S. L.”
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 09/02/2005
    • Gericht: Audiencia Provincial
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Consumer Sales and Guarantees Directive, Article 1, 1. Consumer Sales and Guarantees Directive, Article 5, 1. Consumer Sales and Guarantees Directive, Article 5, 3.
  • Leitsatz
    1. Es ist nicht zulässig, dem Fehlen eines schuldigen Bestandteils einer verkauften Ware abzuhelfen indem man ein anderes Teil liefert, das weder verlangt noch durch den Verbrau-cher angenommen wurde, auch wenn letzteres nützlicher ist.
    2. Der Anspruch, der vom Verbraucher innerhalb der 2-Jahres-Garantiefrist geltend gemacht wurde und der zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren begann, festgelegt durch Art. 9 des Gesetzes 23/2003, setzt nicht voraus, dass der Verbraucher den Grund des Mangels beweist, sondern, in Anwendung der allgemeinen Regel des Art. 26 des Gesetzes 26/1984 über den Schutz von Verbrauchern, der Verkäufer.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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