Die Stornierung einer Reise durch den Verbraucher ist wirksam und beinhaltet eine höhere oder geringere Entschädigung für den Reiseveranstalter, die von dem Zeitraum abhängt in dem der Verbraucher die Entscheidung vorher mitgeteilt hat, gemäß der Skala die in Art. 9.4 des Gesetzes 21/1995 festgelegt wurde. Aber die Mitteilung der Stornierung gilt als nach Beginn der Reise erteilt, wenn der Empfänger sich der Mitteilung (Fax) erst dann bewusst wird, obwohl sie vorher getätigt wurde (Empfangstheorie).