Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 265/2005
    • Mitgliedstaat: Spanien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:“Caja de Madrid, S. A.” v Donato and Carmela
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 27/04/2005
    • Gericht: Audiencia Provincial
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Distance Selling Directive, Article 8
  • Leitsatz
    1. Der Inhaber einer Kreditkarte hat das Recht die täuschungsbedingt vorgenommenen Abbuchungen von seinem Konto sofort zu stoppen.
    2. Nach der Empfehlung 590/88 vom 17. November des Rates der Europäischen Union müssen die Transaktionen, welche mit einer Kreditkarte vorgenommen wurden in ein Regis-ter aufgenommen werden und dem Kunden müssen Quittungen bereitgestellt werden, so dass jede Transaktion nachgeprüft werden kann. Die allgemeine Praxis der Banken genügt dieser Regelung nicht durch regelmäßiges Verschicken von Kontoauszügen allein, sondern indem sie den Kunden auch Quittungen zur Verfügung stellt, wenn Geld an einem Geldau-tomaten abgehoben wird.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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