Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 682/2003
    • Mitgliedstaat: Spanien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Benedicto and Margarita v “Palm Oasis Maspalomas S. L.”
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 22/11/2003
    • Gericht: Audiencia Provincial
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Timeshare Directive, Article 1 Timeshare Directive, Article 5, 1. Timeshare Directive, Article 5, 3. Timeshare Directive, Article 6 Timeshare Directive, ANNEX
  • Leitsatz
    1. Das Gesetz gilt für Teilnutzungsrechte, die nach Inkrafttreten des Gesetzes 42/1998 vereinbart wurden, obwohl diese Rechte und ihr System schon vor dem Gesetz für bestehende Immobilien begründet wurden.
    2. Die Garantien für den gestundeten Preis sind selbst während der Dreimonatsfrist des Rücktrittsrechts wirksam, solange sie keine verbotene Anzahlung des Preises darstellen.
    3. Die Nichtigkeit des Vertrages hält den Verbraucher nicht davon ab, das Recht zu haben, das Doppelte der angezahlten Summe zu bekommen, da dies in jedem Fall eine zwingende gesetzliche Strafe ist.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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