Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: link
    • Mitgliedstaat: Spanien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:link
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 11/05/2005
    • Gericht: Audiencia Provincial
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 1, 1. Unfair Contract Terms Directive, Article 3, 2. Injunctions Directive, Article 1, 1. Injunctions Directive, Article 5, 1. Injunctions Directive, Annex I
  • Leitsatz
    Verschiedene Klauseln in Verträgen über Bankdienstleistungen sind aufgrund Miss-bräuchlichkeit nichtig, weil sie den Verbraucher im Unklaren darüber lassen, welche Provi-sion er zahlen muss, ihn dazu bringen alle rechtlichen Kosten im Fall einer Klage gegen die Bank zu zahlen, ihn verantwortlich machen für die Fälschung von Schecks, die jemand an-deres einlösen kann, sowie die Beendigung eines Hypothekendarlehens seitens der Bank aus jedem beliebigen Grund erlauben. Auch die Befreiung der Bank aus der Verantwortlich-keit für Fehlfunktionen von Geldautomaten oder elektronischen Transaktionen im elektroni-schen Geldverkehr ist nichtig.
    Der Erfolg der Nichtigkeitsklage, die von einem Verbraucherverband erhoben wurde macht es möglich, dass die Nichtigkeitserklärung in Bezug auf mehrere missbräuchliche Klauseln auch auf andere Banken anwendbar ist, die nicht am Verfahren beteiligt waren. Sie werden daher nicht in der Lage sein diese Klauseln in ihren Verträgen zu verwenden.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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  • Rechtsliteratur

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