Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: N° de pourvoi : 03-11411
    • Mitgliedstaat: Frankreich
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Société des paiements Pass / Mme X
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 23/11/2004
    • Gericht: Cour de Cassation
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 1, 1. Unfair Contract Terms Directive, Article 2 Unfair Contract Terms Directive, Article 3, 1.
  • Leitsatz
    1. In seiner Entscheidung vom 21. November 2002 hat der EuGH geurteilt, dass die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 einer nationalen Regelung entgegensteht, die bei einer Klage, die von einem Unternehmer gegen einen Verbraucher eingereicht wurde und auf einem Vertrag zwischen ihnen gründet, dem nationalen Gericht verbietet, beim Ablauf einer Ausschlussfrist von Amts wegen oder aufgrund einer vom Verbraucher erhobenen Einrede den missbräuchlichen Charakter einer in den genannten Vertrag eingefügten Klausel festzustellen.
    2. Eine Klausel in einem Vertrag über ein vorheriges Kreditangebot (contrat d’offre préalable de crédit), die die Bedenkzeit des Kreditnehmers bezüglich der Verlängerung des ursprünglich gewährten Kredits verkürzt, betrifft nicht nur die Bedingungen der Vertragsausführung, sondern steht im Widerspruch zu den Anforderungen der Art. L. 311-8 bis L. 311-13 und R. 311-6 des Code de la consommation, und macht das vorherige Kreditangebot fehlerhaft.
    3. Gemäß Art. L. 311-37 des Code de la consommation kann ein Verbraucher nicht mehr als zwei Jahre nach dem zur Anfechtung berechtigenden Ereignis gegen den Unternehmer (professionnel) vorgehen.
    4. Diese zweijährige Ausschlussfrist kann nicht außer Betracht gelassen werden, indem man sich auf die Gemeinschafts-Rechtsprechung stützt. Tatsächlich gehört die Verwirkung des Rechts auf Zinsen nicht zu den Sanktionen, die im Falle missbräuchlicher Klauseln vorgesehen sind. Missbräuchliche Klauseln sind lediglich als ungeschrieben anzusehen.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

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