Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 615/99SM
    • Mitgliedstaat: Malta
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Commonwealth Educational Society LimitedvsSaviour and Bernardette spouses Saliba
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 14/01/2002
    • Gericht: Qorti ta’ l-Appell
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Doorstep Selling Directive, Article 4 Doorstep Selling Directive, Article 5
  • Leitsatz
    1. Die fünfzehn Tage lange Widerrufsfrist, während der man ein Haustürgeschäft widerrufen kann, beginnt am Tag der Vertragsunterzeichnung und nicht ab Lieferung der Waren an den Verbraucher.
    2. Ein Verbraucher kann ein Haustürgeschäft nur unter Beachtung des im Gesetz eingeführten Verfahrens widerrufen – und zwar indem er das Widerrufsformular dem Unternehmer selbst übergibt oder per Einschreiben übermittelt.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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