Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 47/1999/1
    • Mitgliedstaat: Malta
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Commonwealth Educational Society vsVictor Debono
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 12/06/2003
    • Gericht: Qorti tal-Magistrati
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Doorstep Selling Directive, Article 4
  • Leitsatz
    Beim Widerruf eines Haustürgeschäftes (auf Basis der Gesetzeslage, wie sie vor den Änderungen des Gesetzes über Haustürgeschäfte in Jahr 2000 bestand) muss ein Verbraucher, wenn er von der Möglichkeit Gebrauch macht, innerhalb der 15 Tage Widerrufsfrist zurück zu treten, in Übereinstimmung mit dem im Gesetz eingeführten Verfahren widerrufen. In dieser Zeit kann ein Verbraucher einen Vertrag widerrufen, indem er das vom Unternehmer zur Verfügung gestellte Widerrufsformular benutzt und dieses persönlich oder per Einschreiben dem Unternehmer übergibt.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

  • Verbundene Rechtssachen

    Keine Ergebnisse verfügbar

  • Rechtsliteratur

    Keine Ergebnisse verfügbar

  • Ergebnis