Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: Sp. 229
    • Mitgliedstaat: Irland
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Applicant - The Director of Consumer Affairs
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 20/12/2001
    • Gericht: High Court
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 2 Unfair Contract Terms Directive, Article 3, 1. Unfair Contract Terms Directive, Article 3, 3. Unfair Contract Terms Directive, ANNEX I, 1.
  • Leitsatz
    Der Beschlusse des Obersten Zivilgerichts besteht aus zwei Teilen. Das Gericht ordnete an:
    1. dass keine Person oder Körperschaft in Bauverträgen eine Klausel in der Art des ersten Anhangs der hieran angehängt ist oder eine Klausel die darauf abzielt, oder es wirklich erreicht, dieselben Auswirkungen zu haben, nutzen, oder wenn einschlägig, damit fortfahren darf, wenn die genannte Klausel vom Gericht als missbräuchliche Klausel beurteilt wurde.
    Der Beschlusse des Obersten Zivilgerichts besteht aus zwei Teilen. Das Gericht ordnete an, dass ohne die Frage der Korrektheit oder Inkorrektheit von Teilzahlungen oder Zwischenzahlungen in einem solchen Vertrag vorwegzunehmen, kein solcher Bauvertrag eine Zwischenzahlung vorsehen darf, deren Prozentsatz höher ist als der in den Richtlinien der Irischen Bauvereinigung festgelegte, welches der Prozentsatz ist der in dem zweiten Anhang hierzu festgesetzt ist, oder der das Ausmaß und den Wert der bis zum für diese Zahlungen spezifizierten Datum ausgeführten Arbeiten übersteigt.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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