1. Das Tribunale di Roma hat festgestellt, dass Klauseln, die der Bank ein Recht zur Kündigung eines mit einem Verbraucher geschlossenen Vertrages ohne einen gerechtfertigten Grund und ohne eine angemessene Anzeige gewähren, nach Art. 1469-bis italienisches Bürgerliches Gesetzbuch missbräuchlich sind.Daher hat der Richter eine gerichtliche Verfügung erlassen, um der Associazione Bancaria Italiana zu verbieten, ihren Mitliedern vorzuschlagen, solche Klauseln in mit Verbrauchern geschlossene Individualverträge aufzunehmen.