1. Die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bedingungen von Enel S.p.a. über die Versorgung mit Elektrizität können nicht nach Art. 1469-bis des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches als missbräuchlich angesehen werden, da das Unternehmen Enel S.p.a. bewiesen hat, dass diese Klauseln absolut notwendig sind, um die öffentliche Dienstleistung bereitzustellen.