Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: no. 10285/2002
    • Mitgliedstaat: Italien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Papagno v. Enel
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 16/07/2002
    • Gericht: Corte di cassazione
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 2 Unfair Contract Terms Directive, Article 3, 1. Unfair Contract Terms Directive, Article 3, 3.
  • Leitsatz
    1. Die Voraussetzung der gemäß Art. 1341 des Bürgerlichen Gesetzbuches erforderlichen speziellen schriftlichen Bestätigung von Klauseln über die Abweichung von der gerichtlichen Zuständigkeit kann auch durch eine Unterschrift unter den Verweis auf die Nummer oder den Titel dieser Klausel erfüllt werden, da es dem Unterzeichnenden durch diesen Verweis ermöglicht wird, den Inhalt der Klauseln zur Kenntnis zu nehmen und vermutet wird, dass ihm eine solche Klausel angemessen veranschaulicht wurde, sogar wenn seine Unterschrift unter Verweisen auf andere beschwerende vertragliche Klauseln steht. (Der Fall bezieht sich auf einen Vertrag über Energieversorgung, der vor Einführung der Regelungen Art. 1469 bis ff. in das Bürgerliches Gesetzbuch geschlossen wurde).
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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