Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: link
    • Mitgliedstaat: Belgien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:R. Mertens en P. Adriaensen / n.v. Compass
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 23/11/2004
    • Gericht: Hof van Beroep (NL)/Cour d'appel (FR)
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Package Travel Directive, Article 4, 2. Package Travel Directive, Article 5, 1. Package Travel Directive, ANNEX
  • Leitsatz
    1. Nach Art. 21 des Gesetzes vom 16. Februar 1994 über Pauschalreiseverträge und Reisevermittlungsverträge („Reisegesetz“) wird der Reisevermittler vom Reisenden bevoll-mächtigt. Diese Vollmacht ist jedoch beschränkt. Der Reisevermittler kann die Reise nur buchen; er kann nicht die Reisekosten des Verbrauchers vorauszahlen.
    2. Wenn der Reisevermittler den Vertrag nicht in Übereinstimmung mit Art. 23 § 1 des Rei-segesetzes verfasst, verletzt er eine Vorschrift, die strafrechtlich sanktioniert ist. Außerdem ist der Vertrag nichtig.
    3. Weder der Reiseveranstalter noch der Reisevermittler können eine Zahlung vom Verbrau-cher auf Grundlage eines nichtigen Vertrages verlangen.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

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