Alle vertraglichen Bedingungen müssen dem Reisenden vor Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt werden (Art. 7 Gesetz vom 16. Februar 1994 über Pauschalreiseverträge und Reisevermittlungsverträge („Reisegesetz“)).
Der Ausschluss der Haftung im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen, die während ei-ner Reise auftreten, verstößt gegen Art 18 und 19 Reisegesetz.